«Die byzantinischen» Vollmachten der westlichen Monarchen
Перевод Е. Озерной
Es ist so üblich, dass die Praxis der Wechselbeziehungen der kirchlichen Leitung und des Kaisers, die in Byzanz so gekommen war, nennt man oft «Cäsaropapismus». Sie wird als Gegenteil «des Papismus» des Westens gedacht. Aber es ist zweifellos eine ganz unzulässige Vereinfachung der historischen Tatsachen. Wobei der Vorwurf sowohl auf die Beschreibungen der östlichen Praxis, als auch der westlichen Formen zu beziehen ist. Sogar in uralter Zeit war das Leben so dynamisch und Vorurteile entzogen, dass viele später entstandene Einschätzungen mit dem äußersten Erstaunen und natürlich Unverständnis von den Zeitgenossen jener fernen Ereignisse wahrgenommen wären.
Als allgemein bekannte können die Worte aus dem Brief des Deutschen Kaisers Friedrich II. des Hohenstaufer (1220-1250) an den Englischen König Heinrich III. (1216-1272) gebracht sein: «Wissen Sie, dass der Gott, der auf Seinem Thron sitzt und nach der Gerechtigkeit richtet, ist bei uns, und Er wünscht, dass die Welt nicht nur von der Geistlichkeit, sondern von der kaiserlichen Macht und der Geistlichkeit geleitet wurde».
Natürlich war der Einfluss des Kaisers und der Könige auf den Lauf der kirchlichen Schaffen im Laufe vieler Jahrhunderte nicht identisch, aber er war so ephemer nicht, wie man ihn sich manchmal vorstellt. Vor ihren Augen stand doch das glänzende Beispiel der Byzantinischen Selbstherrscher, dem sie zu folgen strebten.
I. Der Heilige Status des Königs
In erster Linie, erinnern wir daran, dass für die altertümlichen Gesellschaften die Germanen und Franken traditionell unter dem königlichen Status die besonderen, sakralen Eigenschaften anerkannten. Natürlich hat das Christentum diesen Zug der königlichen Macht noch betont. So, 496 die Alemannen besiegt, hat der Frankenkönig Chlodwig (481-511) das Sakrament der Heiligen Taufe übernommen. Das an und für sich bei weitem nicht gewöhnliche Ereignis ist für uns von der Legende besonders interessant, die unter den Franken verbreitet war. Als ob der Engel des Gottes ihn mit dem Heiligen Salböl während der Taufe begossen hätte. Und es gibt keinen Zweifel daran, dass diese wichtige Eigenschaft viel Autorität dem fränkischen Königshaus in Augen der Untertanen gegeben hat.[1]
Im VIII. Jahrhundert hat die entscheidenden Schritte, um den echten Monarchen anzugleichen, d.h. den Byzantinischen Kaisern, der Frankenkönig Pippin (747-768) unternommen. Er hat erreicht, dass im Auftrag vom Papst Zacharias (741-752) der Legat, Bischof Bonifatius ihn gesalbt hat. Nachher hat der König vom Apostellthron gefordert, damit der Papst selbst auf das Reich ihn, seine Ehefrau Bertrada und seine Söhne — Karlmann und Karl salbte[2].
Wie bekannt, ist ein wenig später dieses Ritual als Bestandteil in die spezielle Krönungsliturgie eingegangen. Sie war der Liturgie praktisch vollständig identisch, die bei dem Stand eines Priesters begangen wurde. Nicht zufällig wurde zum Zaren und Priester Karl der Große ernannt, und selbst der Papst Stephan III. (768-772) schrieb an den Franken und seinen Sohn Karlmann: «Sie sind ein erlesenes Geschlecht, königliche Geistlichkeit, das Heilige Volk »[3].
Und der Abt Smaragdus behauptete in seinem Verfassen «Der Königliche Weg» (ca. 818), das dem Sohn Karl des Großen Ludwig I. dem Frommen (814-840) gewidmet wurde, dass der Gott den König als Seinen Sohn auf das Reich gesalbt und ihm befohlen hat, auf der Erde ein Erbe Jesus Christi zu sein[4].
Das wichtigste Moment der Krönung war die Salbung. Der Kaiser oder der König wurde an Kopf und Körper mit dem Salböl gesalbt. Die Salbung stellte den Kaiser außer der ganzen übrigen Welt. Nach dem Abschluss des Rituals der Salbung galt der Körper des Königs als heiliges, unantastbares und das stärkste Symbol der Macht – das Sakrament geschah doch unmittelbar am Körper, und gar nicht irgendwo. Nicht zufällig waren die Fälle des Todes, geschweige denn die Totschläge der Könige äußerst selten, und solche Tatsachen riefen immer die zornige Gärung in der Volksumgebung hervor. Und die getöteten Könige bekamen fast immer den Status der heiligen Märtyrer.[5]
Der Kaiser und die Könige waren natürlich keine Priester, aber erlaubten sich viel aus dem, was den Priestern und sogar den Erzpriestern erlaubt wurde. Seit der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts hat sich in Deutschland ein einzigartiges Verfahren der kaiserlichen Wahl gebildet. Es hat in sich die Elemente der Bischofsweihe und sogar der Wahl des Römischen Hohepriesters aufgenommen. Sieben Fürsten-Wahlmänner führten nach der Wahl des neuen Herrschers des Heiligen Römischen Reiches der deutschen Nation den neuen Herrscher zum Altar und … setzten ihn auf den Thron, mit dem Gesicht zum Volk und dem Rücken zu den Heiligenbildern. Mindestens existierte diese Praxis bis zum Ende des XVII. Jahrhunderts. Die Salbung des Monarchen hielten die Zeitgenossen für die Enthebung des Königs von seinem vorigen weltlichen Leben und für das Sakrament der Wiedergeburt.[6]
Sogar zur Zeit der bekannten Konfrontation Heinrich IV. (1056-1105) und des Römischen Papstes Gregorius VII. Hildebrand (1073-1085), wenn jedes unvorsichtige Wort die ernsten Folgen für seinen Autor haben konnte, schrieb ein Kanonist so über den Monarchen: «Man soll den König nicht mit den Weltleuten zu verwechseln; weil der Gessalbte an den Geistlichen beteiligt ist». Ungefähr zu dieser Zeit schreibt ein anderer Autor etwas Ähnliches über den Englischen Herrscher: «Der König, der Gottesgesalbte, kann nicht zum Weltkind genannt werden».[7]
Und im XIII. Jahrhundert war der Versuch gemacht, den kirchlichen Status des Königs dem Status eines Geistlichen, zum Beispiel, Diakonus gleichzusetzen. Jetzt küsste auf der Liturgie der Papst den Französischen König, wie einen der Kardinäle, und am Ende des Gottesdienstes brachte der dem Papst die Schale zum Abendmahl und Wasser, wie es gewöhnlich die Hypodiakonen machen. Bald, endgültig mit den Zweifeln bezüglich des sakralen Status des christlichen Monarchen Schluß zu machen wünschend, hat man dieser Tradition eine bestimmte Form gegeben. Und schon seit dem Ende des XIV. Jahrhunderts haben die westlichen Könige begonnen, die Pflichten der Diakonen und Hypodiakonen wirklich zu erfüllen. Und obwohl, insbesondere die Französischen Monarchen niemals formell Diakonen waren, aber das Gewand, in das sie sich nach der Krönung einkleideten, erinnerte an die Albe, die die Kleriker zur Messe anziehen. Die ähnliche Praxis hat sich beim Wiener Hof gebildet, und das Beerdigungsgewand des Österreichischen Kaisers nahm in sich dieselbe Diakonusalbe auf.
Damals waren viele kirchliche Vollmachten der Könige gesetzgebend gefestigt. Insbesondere im bekannten Gesetzgebungsakt des XIII. Jahrhunderts «Sachsenspiegel». Im Artikel 57 des Buches 3 heißt es: «Den Kaiser kann weder der Papst, noch irgendjemand anderer vom Zeitpunkt exkommunizieren, als er geweiht ist, außer drei Fällen: wenn er am wahren Glauben zweifelt, oder wenn er seine Ehefrau lässt, oder wenn er den Gottestempel zerstört». Die letzten Worte sind kaum zu kommentieren.
Der sakrale Status des Kaisers und der Könige wurde verschieden betont. Frankreich, zum Romantismus geneigt, hat seinen Monarchen mit der heiligen Mission des Königs-Richters nach der Gottesweise verliehen. Der französische Herrscher gestattete allein von all seinen Mitmenschen den speziellen Schwur, die Rechtspflege zu schaffen. Als Ersatz bekam er spezielle Insignia «die Hand der Rechtspflege». Sein Status wurde als heilig anerkannt gerade infolge der königlichen Mission, die göttliche Wahrheit zu schaffen, und er hieß «Licht der Welt und der Rechtspflege».
Außerdem ist für den dynastischen Zweig der Französischen Könige, zu denen auch die Herrscher des nebeligen Albions gehören, die Legende bemerkenswert (ob es eine Legende ist?) über die Fähigkeit der Monarchen, die Kranken und in erster Linie die Leute, die an so genannter «Skrofulose» leiden, zu heilen. Im Laufe vieler Jahrhunderte wurden die speziellen Bücher geführt, in denen die Aufzeichnungen der Tatsachen der Heilung der Skrofelkranken, die der König nach dem Auferlegen seiner Hände mit dem Geld verlieh, pedantisch eingetragen wurden.[8]
Etwas später, schon im XV. Jh., wurde diese wunderbare Eigenschaft der heiligen Person des Französischen Königs auf den Deutschen Kaiser verlegt. Die anderen Monarchen hatten die Fähigkeiten, Teufel zu vertreiben, Epileptiker zu heilen etc. In der Epoche der Reformation, als das Institut des Papsttums am Rande des Todes war, wurde gerade die aktive Beteiligung der westlichen Könige am kirchlichen Leben zum unüberwindlichen Hindernis auf dem Weg der Verbreitung des Protestantismus.
Zum Beispiel, in England wurde die Praxis der Inaugurationspredigten bei der Thronbesteigung des Königs gefestigt. Sie entsprach der Gestalt des Königs, der vor dem Gott als Vermittler verantwortlich ist, Rechenschaft über alle seine Untertanen ablegt. Seine Macht ist natürlich absolut und wie wird er Triumph der Gerechtigkeit gewährleisten? Aber die Hauptsache ist nicht das. In erster Linie bestanden die Aufgaben des Englischen Königs, als Unterbischofs Christi, Seines Statthalters, in Gebet für alle Engländer (!), für das Königreich und sich selbst, damit der Gott ihn in die richtige Bahn lenkte.[9]
II. Könige – Theologen und Kanonisten
Natürlich begannen die deutschen Monarchen die byzantinische Praxis der aktiven Einmischung in die Angelegenheiten der Kirche von Anfang an zu kopieren. Das charakteristische Beispiel demonstriert uns schon der Sohn des Frankenkönigs Chlodwig I. Childerich I. (561-584), der ohne jede Verlegenheit ernsthaft an Theologie ging. Seiner Feder gehört unter anderem das Traktat über das Heilige Pfingsten und die Hymnen, die dem Heiligen Medard gewidmet sind. Man muss sagen, dass die Zeitgenossen seinen Eifer nach der Würde einschätzten und in einer Lobrede ihn «das Haupt der Religion für Christen» sogar nannten. Und obwohl die theologischen Werke des Frankenkönigs nicht des Mangels entzogen sind, gelinde gesagt, aber für uns ist in diesem Fall die Tatsache wichtig, und nicht die Qualität der Verfassen. Seine gekrönten Nachfolger sind demselben Weg gefolgt[10].
Mit der Krönung Karl des Großen (800-814) verfolgte der Römische Papst Leo III. (795-816) natürlich seine eigenen politischen Ziele. Ihm fiel doch nicht ein, dass der Franke sich wagte, die Vollmachten nach dem byzantinischen Muster auszudehnen. Und natürlich konnte sich der Römische Hohepriester sogar nicht vorstellen, dass der in die dogmatische Seite der christlichen Glaubenslehre einfällt.
Aber gerade so ist es geschehen. Und was anderes noch, fragen wir, konnte in diesem Moment das Haupt des Apostelthrons erwarten? Die systematische Schwäche der päpstlichen Macht und ihre unbedeutende Autorität sogar in Italien erzwang die Frankenkönige, für den Sachstand in der westlichen Kirche verantwortlich zu sein. Es ist bemerkenswert, dass bis zur Thronbesteigung des Königs Pippin, d.h. bis zu 742, aus der Initiative des Episkopats im Frankenreich kein Konzil einberufen wurde. Ausnahmslos alle Bischöfskonzillien wurden von der königlichen Macht einberufen, die die Konzilakte billigte. Im Großen und Ganzen hat Karl der Große die Praxis seiner Vorgänger nur weiter entwickelt. Und natürlich kopierte er Konstantinopel, wo die Byzantinischen Kaiser schon seit den Zeiten des Hl. Konstantin des Großen (306-337) unmittelbar und aktiv an den dogmatischen Streiten teilnahmen und die kirchlichen Kanons schufen.
Der große Franke mochte Geschwätz nicht, deshalb hat er 787 drei Kapitularien verlegt. Im ersten Kapitular, das den Klöstern gewidmet wurde, hat Karl allen Gottesklostern vorgeschrieben, nach dem Statut des Hl. Benedikt zu leben. Der König hat auch befohlen, das Obdach für arme Menschen zu organisieren, und zugleich hat er die Einmischung der lokalen Erzpriester ins Leben der Mönchengemeinden streng beschränkt und befohlen, Baptisterien den Priestern zu übergeben. Karl hat die besondere Aufmerksamkeit der Simonie zugeteilt, gegen die er wütend kämpfte. Im 2. Kapitular, noch mehr großen, hat der König die Fragen ausführlich beschrieben, die auf den Kompetenzbereich des Episkopats gebracht sind, und zugleich hat den Grafen verboten, zur Führung die Fragen des Gerichtes über den Priestern zu übernehmen. Anders gesagt hat Karl der Große die Rechte auf die hohe kirchliche Verwaltung unzweideutig geltend gemacht[11].
Man muss sagen, Karl der Große vernachlässigte seine Pflichten nicht. Nach dem Vorbild der Byzantinischen Kaiser hat der Frankenkönig selbst begonnen, das Evangelium unter den Franken und Sachsen zu predigen. Er hat befohlen, die Kirchenwände zu bemalen, damit die Gemeinde die lebhafte Vorstellung von der Hölle und vom Himmlischen Reich haben konnte. Überall tönten auf den Marktplätzen und den Messen Karls Predigten. Gewöhnlich fingen sie so an: «Ich, Karl, der König der Franken von der Gottesgnade, und der Verteidiger der heiligen Kirche, trage Glückseligkeit und Frieden allen Geistlichen und Laien, von der Frömmigkeit erfüllt, im Namen Jesus Christi, auf ewig unseres Göttes».
Eine ganze Reihe Karls kirchlicher Gesetze stellt die Fassung früherer Kanons dar, die auf verschiedenen Konzilien verabschiedet wurden. Aber neben ihnen sind auch die selbständigen Kanons des Königs erschienen. So zum Beispiel verbietet er die Morde auf dem Territorium seines Königreiches (Paragraph 66), verpflichtet, die Eltern zu ehren (Paragraph 68), bestimmt die Ordnung des Gottesdienstes der Priester (Paragraph 69) und die Erhaltung der heiligen Tempel (Paragraph 70). Dann folgen die Vorschriften den Bischöfen, Äbten und Äbtissinnen. Den Äbtissinnen verbietet er, die Männer mit der Lage der Hände auf ihre Köpfe und mit dem Kreuzeszeichen zu segnen (Paragraph 75), die Bischöfe müssen beaufsichtigen, dass am Sonntag die Bauer nicht arbeiten (Paragraph 80)[12].
Karl der Große bestand fest auf der Beachtung des Gelübdes der Ehelosigkeit von den Priestern, und zugleich hat er den Bischöfen verboten, zu jagen und mit der Waffe in der Hand zu kämpfen. Die besondere Aufmerksamkeit des Franken haben die Fragen des kirchlichen Gerichtes und der Ausschließung der Kleriker aus dem weltlichen Gerichtsverfahren auf sich gezogen. Der König hat den Priestern strengstens verboten, die Klagen aufeinander an irgendjemanden außer dem ihren eigenen Bischof einzureichen. Diese Vorschrift war vom König 789 herausgegeben, aus seiner Initiative vom Konzil 799, und dann in den königlichen Akten 801 und 812 wiederholt.
Am Recht auf die Oberherrschaft in der kirchlichen Verwaltung überhaupt nicht zweifelnd, von der Erhaltung der Reinheit der Kirche beunruhigt, baute Karl der Große eine deutliche Vertikale der kirchlichen Macht. Schon 769 hat er das Gesetz erlassen, nach dem jeder Priester, der dem Erzpriester nicht gehorchte, zum Apostat wird. Und 787 tadelte er Metropoliten, Bischöfe, Äbte für einen falschen Stil, den er in ihren religiösen Vorschriften entdeckt hatte. Deshalb hat der König bei jedem Kloster die Schulen für die Bildung der Mönche zu schaffen. Dann hat Karl befohlen, das Buch der Werke der Väter der Kirche zu verlegen, und ließ alle Priester und den Mönche es lesen.
Die Bischöfe auf die unbesetzten Stühle (!) ernennend, zweifelte der König gar nicht an ihrer Pflicht, ihm über den Sachstand in den ihm anvertrauten Diözesen zu berichten, wie es die königlichen Beamten gewöhnlich machen. Sowohl in den bürgerlichen, als auch in den geistigen Schaffen galt Karl als den höchsten Richter, über den keine Berufung sein kann. Die Wirkung der bekannten Sammlung der Kanons des Römischen Papstes Adrian (772-295) auf dem Territorium seines Königreiches bestätigt, hat er aus ihr die Regel ausgeschlossen, die vorschreibt, sich in einer Reihe der strittigen Fällen an zu wenden[13].
Es ist dazu gekommen, dass Karl der Große sich wagte, das Siebte Ökumenische Konzil 787 zu verurteilen (!), das seinen politischen Vorhaben und den dogmatischen Überzeugungen nicht entsprach. Der Franke hat die offenbare Unzufriedenheit damit gezeigt, dass der Papst seine Legaten nach Nicäa ohne Erlaubnis Karl des Großen gesendet hat. Noch größer hat ihn die Tatsache empört, dass auf dem Konzil die fränkischen Bischöfe abwesend waren. Die Beweggründe des Franken waren in gleicher Weise sowohl theologisch, als auch politisch. Er verstand ganz gut, dass, die Byzantinischen Zaren als Häresiarchen gebrandmarkt, einen schönen Grund für die politische Vereinigung des Östlichen und Westlichen Reiches unter seiner Macht schafften.
Und obwohl nachher kaum noch jemand aus den westlichen Monarchen bis zum Niveau Karl des Großen hinaufstieg, vereinigte sie alle aber die Überzeugtheit darin, dass der Deutsche Kaiser und die anderen Könige für die Erhaltung der Frömmigkeit auf ihren Territorien und für die Unerschütterlichkeit der katholischen Glaubenslehre verantwortlich sind.
Diese Gedanken waren für die Römische Kurie besonders nützlich, nachdem die Reformationswelle Westeuropa überflutet hatte. Man muss sagen, die Lage der Römisch-katholischen Kirche in Deutschland und Frankreich war damals einfach schrecklich. Schon 9/10 der Deutschen sollten die Protestanten sein, und sogar Bayern neigte dazu, die Reformation anzunehmen. Frankreich, das von den Bürgerkriegen zerrissen wurde, die von der religiösen Konfrontation der Katholiken und Protestanten hervorgerufen wurden, befand sich nicht in der besten Lage.
Ohne Verlegenheit, dass die ihn beunruhigenden Fragen zur Ausnahmekompetenz des Römischen Stuhls traditionell gehören, forderte der Deutsche Kaiser Karl V. (1519-1556) vom Papst Paul III. (1534-1549), die Fragen der unbefleckten Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter gemeinsam, die Lehre von der Rechtfertigung, der Erbsünde (die äußerst dogmatischen Themen), und auch die Praxis des Abendmahls der Weltleute mit Fronleichnam (die kanonischen Themen) zu erlernen.
Aus seiner Initiative und nach dem langen Widerstand Roms, war das berühmte Konzil von Trient 1545-1563 einberufen und nach vielen Wechselfällen die Arbeit beendet. Karl V. wurde vom Französischen König Franz I. (1515-1547) unterstützt, der vom Papst forderte, die Kurie umzuwandeln, die Zahl der Kardinäle zu verringern, die gesetzwidrigen Privilegien der Bischöfe zu beseitigen, die Fälle der Kirchenbahn zu beschränken und Simonie einzustellen. Auf ihr Verlangen sollten die Mitglieder des Konzils die wichtigste dogmatische Frage über der göttlichen Herkunft der bischöflichen Macht erlernen, mit anderen Worten, die Frage der Unabhängigkeit der Erzpriester vom Römischen Papst.
Es waren natürlich die großen Monarchen und Christen. Als ob vor allen der Hl. Konstantin Apostelgleiche und der Hl. Justinian der Große erschienen wären. Außer der Einleitung der notwendigen Verbote forderten Karl der V. und Franz der I. die Zusammenstellung der neuen Gebetbücher und die Revision der kirchlichen Rituale, um alles Falsche aus ihnen auszuschließen. Und die Hauptsache war die Erlaubnis der Ehe für Priester.
Sein Mitmensch in Frankreich, neuer König Franz II. (1559-1560), der zu den entschlossenen Handlungen von der Mutter-Königin Katharina von Medici angeregt wurde, ging noch weiter, was die Reformen der Kirche angeht. Im Mai 1562 legten seine Gesandten dem Konzil von Trient «Die Liste der Reformen» vor, in der die zusätzlichen Forderungen waren. Unter anderem waren Übergang zur nationalen Sprache beim Gottesdienst, Unterordnung der Priester den Regeln der strengen Moral, Erlaubnis, Fleisch in den Fasttagen (in bestimmten Fällen) zu genießen, Beschränkung der Zahl der Benefize für Kardinäle und Bischöfe[14].
III. Verwalter und Erlöser der Westkirche
Das alte Prinzip: «Wer die Kanons verabschiedet, der die Kirche verwaltet », galt gewiss nicht nur im Osten, sondern auch im Westen. Schon Frankenkönig Chlodwig begann, Bischöfe aus der Zahl der Weltleute zu ernennen. Ungeachtet der unverhüllten Empörung der Römischen Kurie wurde bald die Mehrheit der gallischen Bischöfe aus den Weltleuten geweiht, und der König fühlte sich als unumschränkter Herr sowohl im Königreich, als auch in der Gallischen Kirche.
Der Sohn Karl Martells Karlmann (710-754), der später zum Mönch geschoren wurde, schrieb bei der Billigung der Regeln des von ihm einberufenen Konzil von Austrasien 742: «Nach dem Gebot meiner Geistlichkeit und der bekannten Menschen habe ich in den Städten Bischöfe gestellt und unter ihnen Bonifatius als Erzbischof unterbracht – ihn, der vom Hl. Petrus (d.h. aus Rom) gesendet ist. Und ich habe über die jährliche Einberufung des Konzils verfügt, auf dem in meiner Anwesenheit die kanonischen Verordnungen und Gesetze der Kirche wieder aufleben können, und der christliche Glaube — korrigiert wird. Dann habe ich den Kirchen das Einkommen wiederaufgebaut und zurückgegeben, die ihnen aus Versehen abgenommen worden sind; habe abgesetzt, zum Apostat ernannt und die Strafe für vermeintliche Priester und unzüchtige Diakonen und Priester verstärkt»[15].
Es war natürlich ein direkter Einfall in den Kompetenzbereich des Römischen Bischofs. Man kann jedoch nicht sagen, dass diese Praxis die Sachlage in der Westkirche negativ beeinflusste. Mehrmals rettete die außerordentlich tätige Einmischung der Herrscher in die Schaffen der kirchlichen Verwaltung Rom von der moralischen Zerlegung des Institutes des Papsttums. Zum ersten Mal fiel dieses glückliche Schicksal Karl dem Großen und seinen Söhnen zu. Sie retteten den Papst von Langobarden und Byzantinern, aber auch trugen auf jede Weise zur Erhöhung der Autorität des Apostellstuhls bei. Als Folge war Karl der Große auf dem Konzil 813 als «Kirchenleiter» offiziell anerkannt; seit dieser Zeit konzentrierte sich formell in seinen Händen schon nicht nur die höchste politische, sondern auch kirchliche Macht.
Kein Zweifel, dass vor Karls Augen das Beispiel des glänzenden Konstantinopels stand. Seine Praxis setzten die Kaiser Heinrich II. (1002-1024), später als «Heiligen» genannt, und Heinrich III. (1046-1056) fort, sie bestätigten die Römischen Bischöfe und Oberhirte im Königreich selbständig. Zweifellos war diese Einmischung der königlichen Macht in die Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung den römischen Bischöfe unangenehm. Aber sogar die hartnäckigsten und selbstgenügsamen von ihnen waren erzwungen, anzuerkennen, dass häufig die Annahme vom Kaiser der höchsten kirchlichen Verwaltungsmacht die Römisch-katholische Kirche und das Papsttum rettete.
Den Kirchenhistorikern ist die Epoche der «Pornokratie» erinnerlich, als es nur dem Stammvater der Sächsischen Dynastie Otto I. dem Großen (962-973) gelang, aus Rom die Päpste zu vertreiben, deren Stelle nicht auf der Kanzel sondern im Gefängnis war. Der starke Herrscher und prächtige Kämpfer, er machte den Papst zu seinem Kaplan, zum Werkzeug des Kaisers, zu seiner «privaten Kirche» und zum Vasallen. Im Sommer 964 war vom Kaiser des Westlichen Reiches gestellter Römischer Bischof Leo VIII. (963-965) gestürzt, infolge der Intrigen des ehemaligen Papstes Johannes XII. (955-963), der Teil der Stadtbewohner Roms erkaufte. Auf sein Drängen hin wählten sie sich einen neuen Papst Benedikt V. (964). Otto aber kehrte in Rom zurück, stürzte Benedikt V. und rief Leo VIII. auf den Stuhl zurück. In den nächsten 25 Jahren werden fast alle Römischen Bischöfe von der kaiserlichen Macht gestellt sein[16].
Der Sohn und Enkel des großen Sachsen, Otto II. (973-983) und Otto III. (983-1002) sahen sich auch mit vollem Recht an der Spitze der Römisch-katholischen Kirche, Päpste bestätigend und sie von den Feinden behütend. Die Päpste, die von verschiedenen aristokratischen Parteien vorgebracht wurden, wechselten einer hinter anderem, die zu Kreaturen ständig wurden, und später zu den Opfern der kämpfenden Konkurrenten. Alle ihre Hoffnungen waren ausschließlich mit dem Kaiser, dem Schützer und Verteidiger verbunden. Nicht zufällig wartete zum Beispiel der Papst Benedikt VI. (973-974) fast ein halbes Jahr auf die Bestätigung des Deutschen Kaisers, indem er sich fürchtete, ohne sein Einverständnis Pontifikat zu beginnen. Er regte sich nicht unbegründet auf: die Stadtbewohner Roms organisierten den Aufstand, stürzten den Apostoliker, kerkerten ihn ein und erdrosselten im Juli 974. Und als der Papst Johannes XV. (985-996) starb, kam zu Kaiser Otto dem III. in Verona die Delegation aus Rom mit dem Anliegen an, einen neuen Papst nach seiner Entscheidung zu bestätigen. Andere Arten, alle Parteien zu befrieden, gab es einfach nicht[17].
Nach dem Tod des Papstes Gregor V. ernannte (996-999) der Kaiser zum Papst seinen Liebling und Erzieher Herbert, ihm den neuen Namen Silvester II. (999-1003) gegeben – die Meinung des Klerus und der Bevölkerung Roms interessierte ihn gar nicht. Im Diplom der Bestätigung Silvester des II. stand es ganz deutlich: «Herrn Silvester, unseren Lehrer, wählen wir und nach dem Gotteswillen ernennen zum exzellenten Papst. Die ganze Macht in Rom und im Römischen Gebiet sollte vom Kaiser stammen, und der Papst ist sein treuer Helfer».
Im Januar 1001 sagte Otto III. in seiner Festrede, die vor dem Papst und Papsthof ausgesprochen wurde, ohne Umschweife, dass «Konstantins Gabe» eine Fälschung (!) sei, und das Verhalten der vorhergehenden Apostoliker auf jeden Fall sie vollständig entwertet habe. Dadurch zeigte er, dass nicht das Göttliche Gewerbe im Grunde der öffentlichen Rechte und Vollmachten der Päpste lag, sondern der Wille des Kaisers Hl. Konstantin des Großen. Die altertümlichen Päpste waren solcher Belohnung würdig – und der Kaiser delegierte ihnen die Rechte; jetzt kann man diese Gaben wegen des schändlichen Verhaltens der Apostoliker in den letzten Jahrhunderten für abberufen halten. Da sich der Kaiser Hl. Konstantin I. der Große isapostolos nannte («Apostelgleicher»), übernahm Otto III. den Titel servus Jesu Christi («Sklave Jesus Christi»). Das bedeutete, dass Christus ihm das Recht unmittelbar gab, das Römische Reich und die Kapholische Kirche zu erweitern und zu stärken. Der Papst, wie noch höher, kann dabei nur ein Helfer des Kaisers sein [18].
Mehrmals lag Römische Kirche infolge des tödlichen Kampfes verschiedener Kandidaten auf den Apostellehrstuhl im Sterben und erstickte in dem Rauch der Simonie. Ein bisschen später haben die bedeutende Hilfe dem Institut des Papsttums die Französischen Könige geleistet. Sondern auch mit ihnen war alles mehrdeutig. Es ist genug zu sagen, dass der König Ludwig IX. der Heilige, der fromme Katholik, 1269 «die Pragmatische Sanktion», die die Rechte des Römischen Throns in Frankreich beschränkte, gebildet hat.
Der bewusste Anhänger der bekannten «Zwei-Schwerter-Theorie», der Französische König meinte doch, dass wenn die Bischöfe über die weltliche Macht und die politischen Vollmachten verfügen, ist er auch berechtigt, von ihnen die Unterordnung ihm als dem Süzerän zu fordern. In einem der Briefe dem Römischen Vater schrieb Ludwig der Heilige: «das Recht des Königs ist dies, dass er alle Schätze der Kirchen und ihre Einkünfte für seine Bedürfnisse und für die Bedürfnisse des Königreiches wie die eigenen nehmen kann».
«Die Awignonesische Gefangennahme» des Römischen Papsttums, hat die Autorität der Macht des Apostellehrstuhls nicht hinzugefügt. Es ist aber zu erinnern, dass der Umzug des Papstes aus Rom zu Avignon von Französischem König Philipp IV. dem Schönen (1285-1314) angeboten war, weil der Papst Klement V. (1305-1314) ohne Begeisterung von den Einwohnern Roms wahrgenommen war. Die Befürchtungen, dass in der «Ewigen Stadt» auf den Apostolikus der Tod wartet, schienen begründet, und 1309 zogen der Hohepriester und alle 28 Kardinäle nach Avignon an der Grenze Frankreichs. Diese Geschichte kann ins Aktiv des Papsttums nicht aufgenommen sein, aber es sei zu erinnern, dass es keine anderen Weisen blieben, den Römischen Bischof zu unterstützen und ihm das Leben einfach aufzusparen.
Die ernsteste Gefahr für die noch einheitliche westliche Kirche entstand am Ende des XIV. Jahrhunderts. Einige Päpste und Antipäpste kämpften um die Macht. Und wieder trat in der Rolle des Erlösers der Römisch-katholischen Kirche des Papsttums der deutsche Kaiser Sigismund (1410-1437) auf, den die Könige von Frankreich, Kastilien und Navarra aktiv unterstützten. Zusammen forderten sie, die Praxis «des Mehrpapsttums» einzustellen und die normale Verwaltung der Diözesen wieder herzustellen. Mit der Initiative der Monarchen war das Konzil in Pisa (1409), dann in Konstanz (1414-1418), und später und in Basel(1431-1437) zusammengerufen.
Diese Konzillen, wie wir wissen, waren mit dem Sieg des Papsttums, das tatsächlich alle Prärogative aufsparte, geendet. Die römische Kurie freute sich leider kurz. Bald erreichten die Simonie, die Undiszipliniertheit, die Käuflichkeit der Geistlichen, zum Unglück für die westliche Kirche, die höchste Stufe. Der bayerischer Herzog Albert V (1550-1579) stellte mit der Trauer fest: in ganzen Bayern – dem frommsten aller katholischen Länder – gelang es, nur vier (!) Kleriker aufzudecken, die nicht öffentlich mit ihren Konkubinen (den Lebensabschnittsgefährtinnen) lebten. Was ist darin merkwürdig, dass die Worte Luther und Calvin sich auf den vorbereiteten Boden gelegt haben?
Man musste das Konzil eilig zusammenrufen, um die schmutzigsten Erscheinungen aus dem Leben des Klerusses zu bannen, und, außerdem, die dogmatische Glaubenslehre deutlich abzufassen und die kanonische Praxis zu klären. Für diese Ziele war mit der Initiative des deutschen Kaisers Karl V. das majestätishe und grandiose Konzil von Trient (1545-1563). Es ist interessant, dass die Reaktion der Römischen Päpste und der Kurie auf dieses Konzil nicht eindeutig war und sich ständig änderte. Nur dank den heldenhaften Bemühungen von Karl V. war das Konzil endlich zusammengerufen und nach langen und zahlreichen Strapazen beendet.
Bemerkenswert, dass der Kaiser Karl V. gar nicht wollte, sich mit der Rolle des Organisators des Konzils zu beschränken. Hingegen forderte der Kaiser von der Römischen Kurie die konkreten Veränderungen, die vollkommen zulässig waren und außerdem die Präzedenzfälle der Unierten Kirche hatten. Es handelte sich um den Zutritt der Laien zur Schale von zwei Arten, der Aufhebung vom Zölibat, das Verbot den Bischöfen, sich außer ihren Bistum zu befinden und andere Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung der Frömmigkeit gerichtet sind. Aber die meisten Veränderungen erwartete Französischer Monarch Franz II., der überhaupt drohte die nationale Versammlung der Gallikanischen Kirche gegen Rom zusammenzurufen.
Der fromme König von Portugal Johann III. (1521-1557) hat zu Rom die Reihe der Forderungen auch gerichtet. Der Abschluss des Konzils und seine Rezeption demonstriert noch ein Beispiel zum Thema des Vorhandenseins bei den Königen des bekannten Rechts, die dogmatischen und kanonischen Bestimmungen zu übernehmen oder nicht. Von der Tatsache der Absage in seinen Bitten unzufrieden, verlegte Philipp II. nur nach dem Jahr nach der Unterzeichnung der Konzilsakte von dem Apostolikus sie in Spanien. Obwohl mit dem Vorbehalt, dass die neuen Dogmen und die Kanons nur in den Umfängen verwendet werden, die die alten Rechte und die Prärogative der Spanischen Kirche und des Monarchen nicht verletzen können[19].
Die Macht des Römischen Bischofs erkennte nicht überall in vollem Umfang an. So erkannte man, zum Beispiel, seine Oberherrschaft mit den Vorbehalten in Frankreich an. Immer zur Unabhängigkeit geneigte, verlegte die Gallikanische Kirche noch 1438 nach der Forderung von König Karl VII. dem Siegreichen (1422-1461) «die Freiheiten der Gallikanischen Kirche», und stellte sich damit in die verhältnismäßig unabhängige Lage von Rom.
Später, im Jahre 1682 ist bei König Ludwig XIV. (1643-1715) erschien die berühmte «Deklaration des gallikanischen Klerus» mit vier wichtigen Punkten. Dort stand es, dass obwohl dem Nachfolger Heiligen Pjotrs die Oberherrschaft in den Schaffen der geistigen Verwaltung gehört, die Könige Frankreichs dem Apostelthron in den bürgerlichen Fragen nicht untergeordnet sind. Außerdem ist die höchste Macht des Papstes mit den Verordnungen aller Ökumenischen Konzillen, und auch des Konzils von Konstanz (1414-1418) beschränkt. Endlich, wie es im Dokument steht, gelten in Frankreich neben den höher angegebenen Regeln die Regeln, die Bräuche und die Verordnungen der Konzillen, die von der Gallikanischen Kirche rezepiert. In den Fragen des Glaubens hat der Römische Papst die überwiegende Stimme, aber seine Urteile sind nicht obligatorisch, bis sie mit allen Örtlichen Kirchen genehmigt werden. Es ist kaum daran zu zweifeln, dass dieser Akt mit dem Einverständnis, wie mindestens, des Französischen Königs übernommen war[20].
IV. Der König oder der Papst? Anstelle eines Epilogs
Wie wir sehen, bestätigen die zahlreichen historischen Tatsachen die verbreitete Schlussfolgerung über die Monopolherrschaft der Römischen Päpste in der Verwaltung der westlichen Kirche auf keine Weise. «Die byzantinischen», kirchlichen Vollmachten des Deutschen Kaisers und der mächtigen Könige von Frankreich, England, Spanien stellen nicht weniger verbreitete Erscheinung, als die politischen Vollmachten der Römischen Bischöfe dar.
Es war nichtsdestoweniger keine volle Identität. Fallend und hinaufsteigend haben die Päpste nicht ohne Hilfe von den Westlichen Kaiser ihre Macht wieder hergestellt. Obwohl sich das Territorium dieser Macht ständig verringerte, fühlten sich die Päpste auf den bleibenden Inseln ihres Besitzes als die vollen Herren der Lage.
Diese Tatsache ist natürlich nicht zufällig. Im Unterschied zu Byzanz konnte das Westliche Imperium «die Symphonie der Mächte» nicht aufsparen, weil die universelle kaiserliche Macht im Westen auf der universellen Mission der Kirche bestärkt wurde. Die Idee des christlichen Staates, die Karl der Große wahrgenommen hat, hatte ihren Anfang nicht im Staat, sondern in der Kirche. Deshalb hat der Status «des Verteidigers der Kirche», der gern vom großen Franken übernommen war, zur Identifizierung des Westlichen Kaisers mit dem Organ der kirchlichen Verwaltung im Westen gebracht; einem der höchsten, aber nicht von der Hauptsache. Der Deutsche König war unbedingt verpflichtet, die Kirche von den äußerlichen Feinden zu beschützen, aber die Kirche übernahm keine Verpflichtungen in Bezug auf den eigenen Verteidiger. Es ist vollkommen klar, weil die Kirche im «Göttlichen Staat», von dem Karl der Große unter Einfluss von dem Heiligen Augustin träumte, alles war, und den Staat nur ihr Diener war.
Die Kaiser und die Könige haben für Rom sehr viel gemacht, aber sie konnten nicht mit den Byzantinischen Zaren gleichgesetzt werden. Und, natürlich, konnte Die Rede kaum um die Herrschaft des Westlichen Kaisers über dem Papst gehen. Das, was es Karl dem Großen und einigen anderen Monarchen wegen der Außergewöhnlichkeit ihrer Natur und der besonderen Verdienste vor Rom erlaubt wurde, erbte sich nicht[21]. Wenn bei ihren Nachkommen das Recht der Ernennung der Bischöfe anerkannt wurde , so war es nicht infolge des Vorhandenseins bei ihnen der kirchlichen Vollmachten, sondern traditionsgemäß.
Wir stimmen zu, in der Konstruktion «der Papst — der Kaiser» war die Wurzel der unüberwindlichen Widersprüche gelegt. Ohne Salbung vom Papst konnte kein Deutscher König für den Westlichen Kaiser nicht gelten. Als er doch Kaiser geworden war, konnte er nur so handeln, wie es in Konstantinopel die Byzantinischen Zaren machen. Schade, aber die beiden Seiten konnten sich im Rahmen einer Konstruktion auf keine Weise vertragen, waren nicht imstande, organisch zu handeln.
Es brachte zu den unvermeidlichen Konflikten zwischen «zwei Schwerte», die, wie wir wissen, zu der Abschwächung jedes der herrischen Institute brachten. Aber in den Minuten, als die Macht des Papstes über dem Kaiser Oberhand zu gewinnen schien, fiel die Römisch-katholische Kirche infolge der fast von nichts zurückgehaltenen Degradation der Kurie und des Klerus. Dann kam der Deutsche Kaiser in der Regel zur Hilfe Roms, der den Apostellehrstuhl in der vorigen Macht vielfach wiederherstellte.
Schließlich konnten die Päpste die politischen Positionen wieder herstellen, ohne daran zu denken, dass sie mit ihrem Rigorismus den schrecklichsten und den hartherzigen Feind wie die Reformation selbst bewirkt haben. Nach dem schnellen Ergreif von den Ländern Nordeuropas, stürzte der Protestantismus die Geistlichen von dem Sockel, auf den die Könige sie im Laufe der Jahrhunderten errichteten. In den Ländern, die sich unter die Macht der neuen Religion zurückgaben, war die Frage über das Verhältnis der politischen Macht einfach und pragmatisch entschieden. Die so genannte «territoriale» Theorie gab die kirchliche Verwaltung dem Monarchen nach dem Prinzip: «Cujus est regio ejus est religio» («wem gehört das Land, der stellt den Glauben fest»).[22]
Unbedingt ist das Urteil darüber treu, dass «wahrhaftig, für die Wissenschaft unbegreiflich wäre, würde jedes menschliche Verständnis das Institut des Papsttums, fast der Gleichaltrige des Christentums übertreten, wenn zugrunde seiner nichts, außer dem Betrug liegen würde». Du denkst aber daran, dass mit der Betonung der Prärogativen zerstörte das Papsttum konsequent und unerbittlich während der Jahrhunderte den Hauptverteidiger — die kaiserliche Macht.
Die Römische Kurie zerstörte sich, als sie die kirchlichen Vollmachten der christlichen Kaiser und der Könige des Westens (unter denen kann man nicht eine Zehn der würdigen Namen finden) zertrat, was nur mit der Verminderung selbst des monarchistischen Status und des Entzugs seiner sakralen Grundlage möglich war, doch war sie im wonnevollen Rausch von den momentanen Erfolgen …
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[19] Philippson M. die Religiöse Konterrevolution im XVI. Jahrhundert. Das Konzil von Trient. S. 216, 217.
[20] Suworow N.S. Kurs des kirchlichen Rechts. In 2 т. Т.1. Jaroslawl, 1889. S.101.
[21] Eiken Heinrich. Die Geschichte und das System der mittelalterlichen Weltbeobachtung. S.170, 171.
[22] Suworow N.S. Lehrbuch des kirchlichen Rechts. М, 1913. S.68.
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