{"id":614,"date":"2012-03-12T13:58:58","date_gmt":"2012-03-12T10:58:58","guid":{"rendered":"http:\/\/vizantolog.ru\/\/?p=614"},"modified":"2012-04-28T21:46:53","modified_gmt":"2012-04-28T18:46:53","slug":"die-idee-des-rechts-in-byzanz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/vizantolog.ru\/?p=614","title":{"rendered":"Die Idee des Rechts in Byzanz"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: right;\"><strong><em>\u041f\u0435\u0440\u0435\u0432\u043e\u0434 \u0415. \u041e\u0437\u0435\u0440\u043d\u043e\u0439<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>\u00a0 &#171;Ich gehe nun bei dieser Bgr\u00fcndung von der Idee aus, da\u00df jede Darstellung der Geschichte des Rechts den beiden Begriffen des Rechtes und der Geschichte eine Gen\u00fcge tun soll \u2013 ein gewi\u00df h\u00f6chst unschuldiger Satz, den, m\u00f6chte man sagen, kein Rechtshistoriker je au\u00dfer Augen gelassen hat. Aber in wie manchen Darstellungen der r\u00f6mischen Rechtsgeschichte zeigt sich das Gegenteil, wie manche\u00a0 enthalten in Wahrheit weder eine Geschichte, noch eine Geschichte des Rechts, sondern\u00a0 eine nach Zeit und Inhalt angeordnete Zusammensetzung von rechtshistorischem Material, ein Inventarium der r\u00f6mischen Rechtsgeschichte&#8230; Die einfachsten Wahrheiten werden aber bekanntlich nicht selten \u00fcbersehen oder nicht zur Anwendung gebracht, und dieser alte Satz bew\u00e4hrt\u00a0 sich auch hier&#187; <\/em><br \/>\n<em>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Rudolf von Ihering. Der Geist des r\u00f6mischen Rechts) .<\/em><\/p>\n<p>I.<br \/>\nDas Gespr\u00e4ch \u00fcber die byzantinische Idee des Rechts oder dar\u00fcber, wie man in Byzanz das Recht verstand und was es f\u00fcr die Byzantiner bedeutete, ist offenbar nicht sinnlos. Nat\u00fcrlich wird\u00a0 der Ausdruck &#171;byzantinische Philosophie des Rechts &#171;f\u00fcr viele Forscher zu &#171;christliche Philosophie des Rechts&#187; automatisch umformuliert. Andererseits aber ist es zweifellos, dass das westeurop\u00e4ische Rechtsbewusstsein vom byzantinischen weit ist. F\u00fcr die Germanen, die ausnahmslos allen westlichen politischen B\u00fcndnissen den Impuls gaben, war doch der Anfang der individuellen Freiheit im Recht vorherrschend. Mit anderen Worten, &#171;sei eine Person und respektiere die anderen als Personen&#187; . Und deshalb muss man beweisen, dass die byzantinische Idee des Rechts, die sich\u00a0 vor so enger Erl\u00e4uterung sch\u00e4men k\u00f6nnte, ihre selbst\u00e4ndige Bedeutung hat und nach ihrer Tiefe und ihrer Vielseitigkeit die westeurop\u00e4ischen &#171;Standards&#187; \u00fcbertrifft. <!--more--><br \/>\n\u00dcbrigens sind unsere \u00dcberlegungen \u00fcber die byzantinische Idee des Rechts mit dem wichtigen Vorbehalt zu beginnen. Der Terminus &#171;das byzantinische Recht&#187; ist objektiv gesagt nicht vollkommen korrekt, obwohl wir ihn auch weiter verwenden werden, denn es ist f\u00fcr den Leser gel\u00e4ufig. Die Tatsache liegt nicht darin, dass so ein Staat wie &#171;Byzanz&#187; niemals existierte und dass er sich bis zum letzten Tag seiner Existenz stolz als das Heilige R\u00f6mische Reich nannte. Sondern darin, dass der R\u00f6mische (Byzantinische)\u00a0 Staat seine Existenz mit der Bildung des merkw\u00fcrdigen und pr\u00e4zedenzlosen Ph\u00e4nomens \u2013 des r\u00f6mischen Rechts &#8212; begann, und damit seine Tage beendete.<br \/>\nDer Umstand, dass es in der westlichen Wissenschaft seit langem zur Regel des guten Tones wurde, \u00fcber das r\u00f6mische Recht nur im Kontext seiner Rezeption von den deutschen V\u00f6lkern zu sprechen, und das\u00a0 zu vergessen, dass es\u00a0 sein eigenes Leben lebte und sich im Laufe vom Jahrtausend, vom\u00a0 IV. bis zum XV. Jahrhundert im Osten entwickelte , soll uns nicht anhalten. Die Wissenschaft kann auch politisiert und subjektiv sein, wie jede andere Sph\u00e4re der menschlichen T\u00e4tigkeit.<br \/>\nIn diesem Fall ist das Motiv der so k\u00fcnstlichen Beschr\u00e4nkung der Sph\u00e4re der Handlung des r\u00f6mischen Rechts klar \u2013 vorzuf\u00fchren, dass nach der Entfernung Italiens von Konstantinopel der richtige Heilige R\u00f6mische Reich im Westen blieb\u00a0 und die Nachfolger der R\u00f6mischen C\u00e4saren die deutschen Herrscher wurden. Sondern im Osten entstand angeblich der neue Staat\u00a0 Byzanz, wo die ethnischen Griechen wohnten. Wenn es also neu war, so galt dort nat\u00fcrlich das andere, nicht r\u00f6mische, Recht sondern das &#171;byzantinische&#187;. Das hei\u00dft, das lokale, ohne universelle Eigenschaften zu verf\u00fcgen.<br \/>\nUm der Vollst\u00e4ndigkeit des Bildes wegen w\u00fcrden wir erg\u00e4nzen, dass man das Recht Byzanz &#171;griechisch-r\u00f6misch&#187; &#8212; der Terminus genauso bedingt, wie auch das &#171;byzantinische Recht&#187;\u00a0 manchmal nennen . Weder nach dem ethnischen Merkmal \u2013 im \u00d6stlichen Imperium wohnten sehr wenig aus Italien stammenden Personen, noch im Wesentlichen, denn der Begriff &#171;das Griechische Recht&#187; ist der Wissenschaft \u00fcberhaupt nicht bekannt.<br \/>\nMan kann den hei\u00dfen Wunsch kaum\u00a0 teilen, das Prestige des R\u00f6mischen Papstes\u00a0 Leo III. (795-816), der am 25. Dezember 800 den fr\u00e4nkischen K\u00f6nig Karl den Gro\u00dfen ( 800-814) mit der kaiserlichen Krone kr\u00f6nte, und \u00fcberhaupt des Apostolischen Lehrstuhls von den begr\u00fcndeten Beschuldigungen des Verrats der Katholischen Kirche und der christlichen Zivilisation zu retten. Vom Gesichtspunkt der historischen Gerechtigkeit werden diese Versuche den objektiven Tatsachen auf keine Weise entsprochen.<br \/>\nIm Laufe der Jahre hat jedoch diese sogenannte Gegenpropaganda des Byzantinismus dazu gebracht, dass wenn die Rede um das r\u00f6mische Recht geht, gibt es in den Lehrb\u00fcchern und den wissenschaftlichen Arbeiten keine Verweise auf die wichtigsten Gesetzgebungsakte, die im Osten nach dem IV. Jahrhundert angenommen waren. Als ob &#171;Codex Theodosianus&#187;, &#171;Ekloge&#187;, &#171;Basiliken&#187;, &#171;Prochiron&#187;, &#171;Epanagoge&#187;, und &#171;Nomokanonen&#187; zu anderer rechtlichen Kultur geh\u00f6ren und mit dem r\u00f6mischen Recht nichts zu tun haben. Ganz zu schweigen\u00a0 von vielen Gesetzgebungsakten ausnahmslos allen Byzantinischen Kaiserh\u00e4user, die niemals m\u00fcde waren, die laufende Gesetzgebung zu optimieren und den Sieg der Gerechtigkeit zu gew\u00e4hrleisten \u2013 die werden\u00a0 im Kontext der Erlernung des r\u00f6mischen Rechts \u00fcberhaupt nicht erw\u00e4hnt. Bestenfalls gibt es Hoffnung, den Verweis\u00a0 auf &#171;Codex Iustinianus&#187;, &#171;Pandekten&#187; und &#171;die Institutionen&#187; dieses heiligen Kaisers zu finden, aber gerade deshalb, dass die sp\u00e4ter im Westen rezipiert waren und dem deutschen, franz\u00f6sischen und englischen Recht zugrunde gelegen haben.<br \/>\nEs ist bekannt, dass die Intensit\u00e4t der gesetzgebenden T\u00e4tigkeit im Westen und im Osten noch in der Zeit der Einheit des R\u00f6mischen Reichs, weich gesagt, nicht gleich war; dabei nicht zugunsten des Westens. Das sch\u00f6ne Beispiel: nach dem Schluss der Arbeit nach &#171;Codex Theodosianus&#187; schloss die Regierung des \u00d6stlichen Imperiums, die sich in Konstantinopel befand, mit der westlichen Regierung, die in Rom sa\u00df, die Vereinbarung \u00fcber die gegenseitige Fortsetzung der legislativen Arbeit. Zur Beseitigung der sich \u00f6ffnenden rechtlichen L\u00fccken war es entschieden, zum &#171;Codex&#187; novellae (&#171;Novellen&#187;) zu erg\u00e4nzen und sie einander f\u00fcr die allgemeine Ver\u00f6ffentlichung zu richten. Diese Bedingung wurde streng beachtet, aber die westlichen Novellen wurden im Osten fast nicht verwendet. Es ist bemerkenswert, dass im sp\u00e4teren Dokument, &#171;Codex Iustinianus&#187;, wir keiner westliche Novelle begegnen\u2013 der Umstand, der vom Niveau der\u00a0 gesetzgebenden T\u00e4tigkeit im Westen zeugt .<br \/>\nWoher sei\u00a0 dann, fragen wir, dieser &#171;tapfere&#187; Gedanke, dass es die Gesetzgebung des Heiligen Justinian des\u00a0 Gro\u00dfen (527-565) auf das r\u00f6mische Recht zu bringen ist, sondern man die Rechtsakte der nachfolgenden byzantinischen Kaiser, die die Werke ihrer Vorg\u00e4nger entwickelten, f\u00fcr das r\u00f6mische Recht nicht halten darf?\u00a0 In Wirklichkeit trat umso mehr schon die Gesetzgebung des Heiligen Justinian vom Klassizismus und trug dem r\u00f6mischen Recht eine Menge der ihm fremden Begriffe bei .<br \/>\nEs ist inzwischen schwer, mit Bezug auf Rezeption vom Westen des r\u00f6mischen Rechts, die Nachfolge von den deutschen V\u00f6lkern des gl\u00e4nzenden Heiligen R\u00f6mischen Reichs zu begr\u00fcnden. Selbst der Terminus &#171;Rezeption&#187; sagt\u00a0 dar\u00fcber, dass das r\u00f6mische Recht f\u00fcr die Germanen fremd war; sie &#171;rezipierten&#187; es, d.h. nahmen in dem Teil an, der mit ihren alten Br\u00e4uchen vereinbar war. Und der Prozess der Aneignung war nicht einfach. Im Unterschied zu den Byzantinern, die\u00a0 ihr\u00a0 gew\u00f6hnliches Leben f\u00fchrten und &#171;ihr&#187; d.h. r\u00f6misches Recht benutzten.<br \/>\nDer begr\u00fcndeten Meinung der bekannten Zivilisten nach, hatten nirgends und niemals im Westen die klassischen r\u00f6mischen rechtlichen Institute den absoluten Charakter. Die deutschen V\u00f6lker erkannten bestenfalls ihre subsidiare Bedeutung an und verwendeten nur so, inwiefern das r\u00f6mische Recht den lokalen Br\u00e4uchen nicht widersprach . Es ist den wesentlichen Umstand kaum zu ber\u00fccksichtigen, dass die Entwicklung des r\u00f6mischen Rechts im Westen nach der Eroberung Italiens und der westlichen Provinzen \u2013 zuerst durch die Goten, dann durch die Langobarden, die Franken, die Normannen und die Vertreter anderer germanischen St\u00e4mme &#8212; einfach aufh\u00f6rte.<br \/>\nNein, es wurde unter der \u00f6rtlichen Bev\u00f6lkerung nicht vergessen und sogar in den juristischen Schulen Italiens unterrichtet, aber bis zum XII. Jahrhundert standen wenigen Glossatoren nur nicht immer genaue Kopien von &#171;Pandekten&#187; und willk\u00fcrliche Sammlungen der Gesetze des Kaisers Heiligen Justinian des\u00a0 Gro\u00dfen zur\u00a0 Verf\u00fcgung. Es handelte sich nicht um die Entwicklung des alten Materials \u2013 nur um seine Aneignung. Nur viel sp\u00e4ter folgten die Glossatoren dem Buchstaben des r\u00f6mischen Rechts nicht mehr und versuchten, in sein Wesen hineinzuschauen .<br \/>\nDen Anfang der Erlernung des r\u00f6mischen Rechts verbindet man mit der bekannten Legende \u00fcber die Bildung der Universit\u00e4t in Bologna. Man behauptet, dass im XII. Jahrhundert die Germanen unter dem Kommando von ihrem K\u00f6nig Lothar II. (1125-1137) zusammen mit den Verb\u00fcndeten aus Pisa die Stadt Amalfi eroberten und in einem Haus das Manuskript &#171;Codex Theodosianus&#187;\u00a0 fanden. Als Belohnung schenkte angeblich Kaiser Lothar II. den Pisanern das wertvolle Manuskript, und seit dieser Zeit ist infolge des Einflusses von Irnerius von Bologna, der viele Jahre lang die Rechtswissenschaft in Konstantinopel studierte (der wichtige Umstand!), das Interesse f\u00fcr das r\u00f6mische Recht im Westen aufgewacht. Und obwohl diese Legende mehrmals widerlegt wurde, sind fast alle\u00a0 damit einverstanden, dass die Wiederherstellung der Rechtswissenschaft im Westen gerade mit dem Namen von Irnerius, der die juristische Schule in Bologna gr\u00fcndete, verbunden ist und dass sie pl\u00f6tzlich begann.<br \/>\nIn Deutschland bekam jedoch das r\u00f6mische Recht in XIII.-XIV. Jahrhunderten die Bedeutung des geltenden Rechts. Doch galt es auch dort neben dem gew\u00f6hnlichen deutschen Recht und wurde zu seinem eigenartigen, aber nicht der einzigen Quelle.\u00a0 So ein relativer, aber doch der Erfolg wird damit erkl\u00e4rt, dass Deutschland\u00a0 sofort nach dem Tod Karls des Gro\u00dfen zu der freien Konf\u00f6deration der zahlreichen Staaten und der F\u00fcrstent\u00fcmer wurde, die ihre eigenen Gesetzgebungen hatten. Die formale Einheit\u00a0 der deutschen Nation forderte jedoch unter der \u00c4gide von dem Heiligen R\u00f6mischen Reich das spezielle Instrument, das seine Konturen beibehalten. Und das r\u00f6mische Recht war mit seinen deutlichen und universellen Instituten unersetzbar, obwohl gehasst.\u00a0\u00a0 Es ist sch\u00f6n, dass im XVI. Jahrhundert w\u00e4hrend der bekannten Aufregungen, die von der Reformation eingefl\u00f6\u00dft waren, das spezielle deutsche b\u00e4uerliche Programm sogar erschien: &#171;Kein Doktor des r\u00f6mischen Rechts kann zu einem Gericht zugelassen werden; alles weltliche Recht im Reich, das bisher gebraucht wurde, ist ab und tot, und es gilt das g\u00f6ttliche und nat\u00fcrliche Recht&#187;&#8230;\u00a0\u00a0 Hier ist &#171;die Verwandtschaft&#187; des r\u00f6mischen und deutschen Geistes!<br \/>\nAndere westliche V\u00f6lker erkannten auch im r\u00f6mischen Recht nur das an, was ihrem Geist und den Besonderheiten meistens entsprach. Mit anderen Worten, im Westen hatte Rezeption \u00fcberall den trennscharfen Charakter. Rezeption des r\u00f6mischen Rechts brachte nicht zuf\u00e4llig zur Bildung des institutionellen Systems des Rechts in Frankreich und des Systems\u00a0 des Pandekten- Rechts in Deutschland, England entnahm hingegen nur die r\u00f6mischen Institute, die die Pr\u00e4zedenznorm der Rechtsbildung betrafen.<br \/>\nEinige Rechtswissenschaftler bemerkten das kalte, weich gesagt, Verh\u00e4ltnis zum r\u00f6mischen Recht im Westen im Mittelalter und kamen zum Schluss, dass das r\u00f6mische Recht mit dem Heiligen Justinian dem\u00a0 Gro\u00dfen \u00fcberhaupt zu Ende war. Einer der Zivilisten schrieb so: &#171;F\u00fcr die historische Grenze des eigentlich r\u00f6mischen Rechts h\u00e4lt man die Herrschaft des Kaisers Justinian. Zu dieser Zeit stoppte die Bewegung des r\u00f6mischen Rechts vorw\u00e4rts&#187;.<br \/>\nAber die anderen Maitres der Wissenschaft teilten diesen unbegr\u00fcndeten Pessimismus nicht und wandten den Blick nach Osten, wo die R\u00f6mischen (die Byzantinischen) Kaiser, ohne vorl\u00e4ufige Erlaubnis bei den Nachkommen zu fragen, die gesetzgebenden Meisterwerke schufen. Sie schlossen auch zu den Denkm\u00e4lern des r\u00f6mischen Rechts die obengenannten Akte der Kaiser Leo III. (717-741) und Konstantin V. der Isaurier (741-775), Basileios I. Makedon (867-886), Leo VI. Philosophos (886-912)\u00a0 ein.\u00a0 Das hei\u00dft, sie hielten f\u00fcr das &#171;r\u00f6mische&#187; das &#171;byzantinische&#187; Recht, das vom &#171;Codex Iustinianus&#187; die Jahrhunderte fern ist.<br \/>\nSie machten das ganz gerecht. F\u00fcr das unvoreingenommene Bewusstsein ist der Einfluss des &#171;Codex&#187; des Heiligen Justinian auf &#171;Basiliken&#187; von\u00a0 Leo VI. Philosophos ganz zweifellos, ihre organische und geistige Verbindung ist offensichtlich. Man glaubt au\u00dferdem, dass die Gesetzgebung des Heiligen Kaisers mit dem angegebenen Akt nach den Neuerungen der &#171;Ekloge&#187; der Kaiser der Isaurier Dynastie, die viele alte Institute wesentlich \u00e4nderten, wieder hergestellt war. Es ist kennzeichnend, dass &#171;Basiliken&#187; im Westen f\u00fcr die Erkl\u00e4rung der Stellen der Gesetzgebung des Heiligen Kaisers Justinian oft verwendet wurden, die zweifelhaft oder nicht klar galten.<br \/>\nDazu haben sie allen Grund. Zum Beispiel, der Regulierung\u00a0 mit Hilfe der &#171;Basiliken&#187; des so wichtigen vom Gesichtspunkt der christlichen Moral und des Staates Institutes, wie die Familie, liegen die Lagen der Gesetzgebung des Heiligen Justinian zugrunde. Der Titel f\u00e4ngt mit dem Fragment aus der CXVII. Novelle des gottesf\u00fcrchtigen Kaisers an; die Ordnung des Folgens des Eigentums des Mannes-Ehebrechers ist auch aus der CXXXIV. Novelle des Heiligen Basileus genommen. Und die CXVII. Novelle, die die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Scheidung auf Initiative des Ehemannes feststellt, ist nicht nur in &#171;Prochiron&#187;, sondern auch in &#171;Basiliken&#187; wiedergegeben. Au\u00dfer den Texten der Novellen in &#171;Basiliken&#187; ist auch eine Menge der Verweise auf die &#171;Digesten&#187; und das &#171;Codex&#187; des Heiligen Justinian.<br \/>\nEs ist danach\u00a0 der Meinung zuzustimmen, dass das byzantinische Recht, das mit dem altr\u00f6mischen Recht angeblich nichts zu tun hat, in Wirklichkeit erg\u00e4nzte die M\u00e4ngel der vorhergehenden Gesetzgebung, die durch Codexe des Heiligen\u00a0 Theodosius II. des J\u00fcngeren (408-450), des Heiligen Justinian systematisiert waren. Es interpretierte die Gesetze f\u00fcr das bessere Verst\u00e4ndnis ihres Inhalts, und sagte die Kritik der einzelnen veraltenden Lagen aus.\u00a0\u00a0 Mit anderen Worten, das byzantinische Recht ist vom juristischen Standpunkt\u00a0 das r\u00f6mische Recht, das seine Entwicklung fortgesetzt hat.<\/p>\n<p>II.<br \/>\nUnsere\u00a0 etwas lange Einleitung ist sinnvoll: es sei sehr wichtig, die bedeutende Tatsache zu betonen, dass das byzantinische Recht vielen \u00e4u\u00dferlichen Merkmalen nach das modifizierte r\u00f6mische Recht oder, genauer, das r\u00f6mische Recht in der Epoche des christlichen Imperiums war.<br \/>\nHier aber beginnt\u00a0 das Interessanteste: nach dem langen Beweisen der vorhergehenden These sind wir jetzt gezwungen, das Andere festzustellen. Wie das byzantinische Recht \u00e4u\u00dferlich strebte, in sich die klassischen r\u00f6mischen Striche aufzusparen, so ging es im Ideenteil immer mehr dem Ahnen weg. Die byzantinische Tradition beh\u00fctete sorgf\u00e4ltig die Struktur und das System des Rechts, die Hauptbegriffe und die Institute, die juristische Technik und die Logik der rechtlichen Konstruktionen. Doch sie begann, diese mit dem qualitativ anderen Sinn zu erf\u00fcllen. Und in dieser Hinsicht hat das byzantinische Recht aufgeh\u00f6rt, r\u00f6misches Recht zu sein.<br \/>\nDie Entr\u00e4tselung dieses Paradoxes besteht in erster Linie darin, dass das alte r\u00f6mische Recht \u00fcberhaupt keine tiefe innere Idee hatte. Es ist bekannt, dass die R\u00f6mer nie wie der Griechen \u00fcberlagen und tats\u00e4chlich nichts zur Philosophie, einschlie\u00dflich in die Philosophie des Rechts beitrugen. F\u00fcr die R\u00f6mer ist das Gef\u00fchl des Rechts das Gef\u00fchl ihrer eigenen Herrschaft, das Auferlegen der Kraft auf den \u00e4u\u00dferlichen Gegenstand und die Erhaltung bei sich der Fr\u00fcchte des Eroberten.<br \/>\nDiese Ansicht auf das Recht ist in einem bestimmten Sinn organisch. Aber, stellen wir uns die Frage, wo eine Idee des Herrschens, der Wunsch, die Form der Au\u00dfenwelt aufzuerlegen die Vers\u00f6hnung und die logische Vollendung\u00a0 finden kann? Nur in der vollen, absoluten Unterordnung ihrer Macht alles und aller. Der Vektor ist aus dem Punkt hinausgegangen, um die Erde umzug\u00fcrten und in die Ausgangslage zur\u00fcckzukehren. Es wird zum Kreis, zum Universum als\u00a0 absoluter Form des Herrschens, zu einer Idee des Eigentums, die ihre fortschreitende Entwicklung beendete. Das Eigentum kann bestimmt nur einen allm\u00e4chtigen und vollberechtigten Besitzer haben. Deshalb kann auch das Universum nur einen Besitzer haben\u00a0 &#8212; das r\u00f6mische Volk als einzige oder, besser zu sagen, die einheitliche Person.<br \/>\nEs gibt nichts Merkw\u00fcrdiges darin, dass die R\u00f6mer, ohne zu philosophieren, mit diesen \u00dcberlegungen einfach befriedigt wurden \u2013 alle \u00fcbrigen Reflexionen schienen ihnen \u00fcberfl\u00fcssig. Nur nach der Eroberung Hellas und des allm\u00e4hlichen Vertriebes der griechischen Philosophie in Italien entschieden sich die R\u00f6mer f\u00fcr die relativ selbst\u00e4ndige Lehre der Stoiker, welche ziemlich stark zum Materialismus geneigt war. Das Einzige,\u00a0 worauf die italienischen Philosophen gekommen sind, so nur darauf, dass in ganzen Einvernehmen mit der inneren \u00dcberzeugung und dem Charakter, die Begr\u00fcndung des Gedanken zu geben, dass der R\u00f6mische Staat nur weltweit sein kann, und als seine Staatsangeh\u00f6rigen alle Menschen auftreten sollen.\u00a0 Nat\u00fcrlich, die R\u00f6mer wussten es von vornherein, aber jetzt haben sie die philosophische Begr\u00fcndung den Gedanken bekommen.<br \/>\nEs w\u00e4re, eigentlich gesagt, Schluss mit den Ideen. Ein Gedanke nahm die R\u00f6mer immer ein \u2013 &#171;den einheitlichen Staat, das einheitliche Gesetz, die einheitliche Religion&#187;. Und die r\u00f6mische Philosophie des Rechts entspricht ihr. &#171;Der pers\u00f6nlichen Tatkraft geh\u00f6rt die Welt, in sich selbst tr\u00e4gt die Einzelne den Grund seines Rechts, durch sich selbst muss es sch\u00fctzen, das ist\u00a0 die Quintessenz altr\u00f6mischer Lebensanschauung\u2026. Mit dem\u00a0 Schwerte ist die r\u00f6mische Welt gegr\u00fcndet, und das Schwert oder der Speer ist das \u00e4lteste Symbol des r\u00f6mischen Rechts&#187;.<br \/>\nDie R\u00f6mer verg\u00f6tterten den Staat; sie haben aus der kleinen Republik das riesige, \u00f6kumenische Imperium geschaffen, und das Imperium seinerseits machte sie zu den Herrschern\u00a0 der \u00d6kumene. Mit solchem tiefen Gef\u00fchl verhielten sie sich\u00a0 zum Gesetz. Nur der Mensch, der die Rechte durch das r\u00f6mische Gesetz verliehen ist, war der echte B\u00fcrger Roms. Das Recht macht aus dem Menschen einen B\u00fcrger, und es kann nichts h\u00f6her sein, als der Status des r\u00f6mischen B\u00fcrgers. Deshalb ist es kein Wunder, dass das Recht f\u00fcr die R\u00f6mer mehr als einfach zu einer Quelle des geistigen Genusses und des Vergn\u00fcgens wurde, &#171;ihr Stolz war nicht blo\u00df intellektueller, sondern moralischer Art&#187;.<br \/>\nNiemand und nie mehr schuf\u00a0 solche merkw\u00fcrdigen Werke, wie das R\u00f6mische Reich und das r\u00f6mische Recht. Die r\u00f6mische Verwaltung befand sich immer auf der H\u00f6he und war unver\u00e4nderlich wirksam. Das r\u00f6mische Recht \u00fcberrascht\u00a0 von der Tiefe seiner Institute. Es war das wahre weltweite Imperium und das \u00f6kumenische, universelle Recht f\u00fcr alle Zeiten und V\u00f6lker. Mit einem &#171;aber&#187;, dass die Pers\u00f6nlichkeit au\u00dfer dem R\u00f6mischen Staat verschwand, und es ist nicht wichtig, aus welchem Grund: ob der Mensch ein Barbar war oder ein B\u00fcrger, der von der r\u00f6mischen Rechtspflege floh war. \u00abEs gibt keinen Staat, es gibt keinen B\u00fcrger, und wenn es keinen B\u00fcrger gibt, so gibt es auch keine Pers\u00f6nlichkeit&#187; \u2013 so ist die Losung aller antiken Ansichten auf den Staat und den Menschen; und die R\u00f6mer machten in dieser Hinsicht keine Ausnahme.<br \/>\nBeim ganzen \u00e4u\u00dferlichen Glanz ist der R\u00f6mische Staat und das r\u00f6mische Recht eine kalte, auf alle und alles,\u00a0 auf eigene B\u00fcrger auch auferlegte Form der Allmacht. Vom \u00f6ffentlich-rechtlichen Standpunkt ist doch das r\u00f6mische Volk eine Person, es ist der Gesetzgeber und der absolute Besitzer der Macht, sondern der einfache R\u00f6mer ist nur ein Tr\u00e4ger dieser Rechte.<br \/>\nHinter dieser Gr\u00f6\u00dfe stand nat\u00fcrlich nichts, au\u00dfer dem Wunsch zu befehlen und das Eroberte aufzusparen. Rom erkannte nur die Kraft und die pers\u00f6nliche Energie an, nichts mehr. Infolge der vom Gott vorliegenden Natur lebte das\u00a0 eiserne, im unerbittlichen Gang\u00a0 konsequente, rational-unbarmherzige, merkw\u00fcrdig organisierte und bei den Misserfolgen standhafte r\u00f6mische Bewusstsein, nur von\u00a0 &#171;Translation imperia&#187; (&#171;der Translation der Macht&#187;).<br \/>\nHier gibt es keine moralischen Segmente, die alten R\u00f6mer teilten \u00fcberhaupt deutlich den Staat und die Religion, das Recht und die Moral. Au\u00dferdem, wie die R\u00f6mer selbst meinten, entstand zuerst ist der R\u00f6mische Staat, Res publica, und dann die Religion. Die R\u00f6mer meinten den Unterschied zwischen zwei Gegenteilen \u2013 fas, oder den religi\u00f6sen Normen, und jus, der menschlichen Errichtung, oder dem Gesetz im eigenen Sinn des Wortes.<br \/>\nIm Unterschied zum feinen und philosophierenden Osten, der \u00fcberall die Gotteserscheinung sah, erkannte der kalte rationale r\u00f6mische Verstand den Gottesdienst f\u00fcr die rechtliche Pflicht an. Ohne Religion ist es unm\u00f6glich zu leben, niemand streitet damit, sie schafft den Kult des R\u00f6mischen Staates als sein notwendiger und der untrennbarer Bestandteil. Aber die Religion ist ohne Staat sinnlos. Kein konkreter Kult ist absolut, und alles, was zum Nutzen des R\u00f6mischen Staates dient, kann sakral anerkannt sein. Deshalb lie\u00dfen die R\u00f6mer den fremden G\u00f6ttern in ihr Pantheon so frei kommen, wenn diese ihren Vorstellungen \u00fcber &#171;die richtige&#187; Religion entsprachen. Es ist leicht zu erraten, dass bei solcher Auswahl der Priorit\u00e4ten die einzige Schlussfolgerung sein kann: der Staat ist unter die Protektion der Religion gestellt, aber er ist die menschliche Errichtung.<br \/>\nIm Osten hingegen war die Philosophie des Rechts und blieb ein ewiges Thema f\u00fcr die \u00dcberlegungen. Es ist zu erinnern, dass f\u00fcr die alten Juden die Gesetze des Gottes Gabe sind, die vom gro\u00dfen Propheten und Herrscher Moisei gezeichnet und in die heiligen B\u00fccher aufgenommen waren. F\u00fcr die \u00c4gypter sind die Macht und das Gesetz\u00a0 die h\u00f6chsten Arten\u00a0 der Fr\u00f6mmigkeit. Und der Pharao ist die Gesamtheit der besten Eigenschaften: der Gro\u00dfmut, der Ehrlichkeit, der Sanftmut, der Wahrhaftigkeit, der Enthaltsamkeit, der Gutherzigkeit. F\u00fcr die Chinesen sind die Macht und die Gesetze g\u00f6ttlich \u2013 ihr Gott Chan ist solange heilig, bis er der Gerechtigkeit folgt, die in den Gesetzen akkumuliert ist.<br \/>\nNahe zur \u00f6stlichen Philosophie befindet sich der politische griechische Gedanke, der das Genie des Idealismus Platon gebar. Auf dem Beispiel seines politischen Ideales ist es leicht, den Unterschied zwischen dem r\u00f6mischen rationalen Verstand und der Ostgriechischphilosophie des Rechtes und des Staates zu kommentieren. Der\u00a0 Staat von Platon gr\u00fcndet ganz auf der Idee der Gerechtigkeit und des allgemeinen Wohls. Aber es ist die geschlossene Enklave, die vom Meer und den Nachbarn entfernt ist und die nur 5040 B\u00fcrger z\u00e4hlt.<br \/>\nDas ganze Ziel des idealen Staates besteht darin,\u00a0 nach der Gerechtigkeit zu leben, und das Ziel des B\u00fcrgers, seine Pflicht vor dem Staat zu erf\u00fcllen. Die Pflicht ist\u00a0 wichtiger, als die Rechte, die den Charakter der nat\u00fcrlichen Untersuchung, aber nicht der selbstgen\u00fcgsamen Kategorie haben. Es ist nicht merkw\u00fcrdig, dass f\u00fcr die R\u00f6mer &#171;die Schweiz&#187; von Platon genauso unsinnig und sinnlos ist, als auch den Griechen die Idee des r\u00f6mischen Rechtes unverst\u00e4ndlich war.<br \/>\nDiese tiefsten \u00dcberlegungen, die Fr\u00fcchte der religi\u00f6sen Seele hatten jedoch den systemlosen Charakter; sie schufen kein Recht, nur die Geschichte der einzelnen Rechte und, obwohl gl\u00e4nzende, aber doch die Theorie. Es ist auch bemerkenswert, dass man im Osten ein mehr oder weniger lange lebendes Imperium nicht schaffen konnte, das mit erhabenem Rom verglichen werden konnte. Das\u00a0 Recht im \u00f6stlichen Verst\u00e4ndnis ist aber, wie wir uns \u00fcberzeugen konnten, voll von der religi\u00f6sen Idee, es ist auf ihr gewachsen und von ihr existiert.<br \/>\nDas gl\u00e4nzende Beispiel ist das Persische Imperium der Achemeniden. Es ist aber zu beachten, dass seine Existenz, wenn auch im Laufe von einer relativ langen Zeitperiode nur nach der\u00a0 Entlehnung von den Persern des Zoroastrismus, der kosmischen Religion m\u00f6glich war.\u00a0 Osten konnte nur durch eine, aber von allen \u00fcbernommene religi\u00f6se Idee befestigt werden. Und den Westen zementierte das r\u00f6mische Recht als ideales Instrument der Versorgung der Alleinherrschaft.<br \/>\nNach dem Erscheinen des Christentums, d.h. nach dem Zusammensto\u00df des Westens und Ostens, ist Wunder geschehen. Zwei Gegenteile, zwei Verschiedenheiten haben sich vereinigt, um was Neues \u2013 das christliche &#171;Byzantinische&#187; Imperium und das &#171;byzantinische&#187; Recht zu schaffen. Das westlich-imperiale &#171;translation imperia\u00bb (&#171;die Translation der Macht&#187;) wurde mit dem ost-geistigen &#171;translation confessions\u00bb &#187; (der Translation des Glaubens&#187;) vers\u00f6hnt, und das r\u00f6mische Recht schloss in sich die christliche Ethik ein. Aktuell wurde schon nicht altes r\u00f6mische &#171;ein Staat, eine Religion, ein Gesetz&#187;, sondern christliches\u00a0 &#171;ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater unser aller, der da ist \u00fcber euch allen und durch euch alle und in euch allen&#187; (Eph. 4, 5, 6).<br \/>\nDie heidnischen Reichsformen haben ihre h\u00f6chste Vorausbestimmung gefunden, die weltweite Herrschaft Roms hat sich im Christentum, dem es den Weg angelegt, gerechtfertigt. Andererseits, ohne zentralisierendes heidnische Rom auch w\u00fcrde Byzanz, wie \u043f\u0435\u0440\u0435\u0440\u043e\u0436\u0434\u0435\u043d\u043d\u0430\u044f von Christus R\u00f6misches Reich nicht entstehen.<br \/>\nNicht selten entsteht die Frage, warum der Gott f\u00fcr die Ziele der Rettung des Menschen gerade R\u00f6misches Reich gew\u00e4hlt hat? Wirklich, h\u00e4tten wir die M\u00f6glichkeit nicht, sich darin zu \u00fcberzeugen, dass die alten R\u00f6mer die Motive hatten, die weit von den Idealen der christlichen Ethik waren. Aber es ist das Andere nicht zu vergessen: trotz seiner urspr\u00fcnglichen Vornehmheit, gew\u00e4hrleistete das r\u00f6mische Recht den Prozess der Integration aller Fremden in die r\u00f6mische Gesellschaft und die Bildung von ihnen die B\u00fcrger des einheitlichen Staates. In bedeutendem Grade spielte gerade das r\u00f6mische Recht die entscheidende Rolle in der Vers\u00f6hnung der lokalen und gesamtstaatlichen Interessen und der Widerspr\u00fcche. Doch waren vom rechtlichen Standpunkt alle eroberten V\u00f6lker die Staatsangeh\u00f6rigen des R\u00f6mischen Reichs und nutzten dieselbe Vorteile, welche ihnen das r\u00f6mische Recht schenkte. Der Prozess der Anerkennung aller\u00a0 Nichtlatiner hatte von der Seite der r\u00f6mischen B\u00fcrger, nat\u00fcrlich, einen langwierigen Charakter, aber er l\u00f6ste\u00a0 die Hauptaufgabe und gew\u00e4hrleistete die Einheit der politischen Macht\u00a0 und die Ganzheit des Territoriums des R\u00f6mischen Staates.<br \/>\nChristus verneinte die Macht des R\u00f6mischen Kaisers nicht, verfluchte das Imperium nicht \u2013 es ist eine Menge der Erl\u00e4uterungen in dieser Hinsicht bekannt, die sp\u00e4ter zur orthodoxen politischen Philosophie geh\u00f6rten. G\u00f6nnen wir uns, die Stelle aus dem Werke des Historikers des IV. Jh. Eusebius von Caesarea anzuf\u00fchren, eines lebendigen Zeugen der Wiedergeburt des R\u00f6mischen Reiches unter dem Kaiser Hl. Konstantin dem Gro\u00dfen (306-337).<br \/>\n&#171;Alle alten V\u00f6lker auf der Erde, &#8212; schrieb er, &#8212; lebten getrennt, und das ganze Menschengeschlecht teilte sich in Eparchien, Volksherrschaften, Ortsherrschaften, Tyranneien und Vielherrschaften, darum wurden die Auseinandersetzungen und Kriege\u00a0 nicht unterbrochen, ohne Verw\u00fcstung der Felder und Unterjochung der St\u00e4dte ging es niemals um. Und du s\u00fcndigest nicht, wenn du als Grund Vielg\u00f6tterei anerkennst. Aber nachdem der rettende K\u00f6rper der heilige K\u00f6rper Christi ist, seitdem man allen begonnen hat, den einheitlichen Gott zu predigen, bl\u00fchte\u00a0 f\u00fcr alle auch ein R\u00f6misches Reich auf, und unerm\u00fcdliche und unvers\u00f6hnliche Feindschaft zwischen den Menschen augenblicklich erloschen wurde. Als allen Menschen die Erkenntnis des einheitlichen Gottes unterrichtet und eine Fr\u00f6mmigkeitsweise vorgef\u00fchrt war \u2013 die rettende Lehre Christi; als in einem Reich, das sich zur gleichen Zeit unter der Herrschaft eines R\u00f6mischen Herrschers befand, begann man den tiefen Frieden zu genie\u00dfen, dann pl\u00f6tzlich, wie nach dem Wink des einheitlichen Gottes, sind f\u00fcr die Menschen zwei Zweige des Guten gewachsen: das R\u00f6mische Reich und die Fr\u00f6mmigkeitslehre&#187;.<br \/>\nSo lebten die Menschen vor Christus abgesondert, und von hier aus \u2013 viel Not und Kriege. Nach der Ankunft des Erl\u00f6sers hat sich alles ge\u00e4ndert \u2013 wie ein Wunder, entstand die Katholische Kirche und das \u00d6kumenische Imperium, das R\u00f6mische Reich, das Werk Christi. Als Folge haben das R\u00f6misches Reich und das r\u00f6mische Recht in Augen der alten Christen den Gottessegen bekommen, obwohl man f\u00fcrs \u00dcberzeugen davon viel Zweifeln erleben musste. Wenn der Christ auf das Himmlische Reich als die h\u00f6chste Belohnung f\u00fcr den Glauben wartet, wozu braucht er das R\u00f6misches Reich? Wenn es die Gebote Christi gibt, wozu ist das r\u00f6mische Recht?<br \/>\nWirklich, am Anfang kam es nicht selten vor, dass die einzelnen christlichen Gemeinden, die jeden Augenblick die zweite Ankunft Christi erwarteten, ganz aufh\u00f6rten, ihre Erdexistenz zu beachten. Die Zeit aber ging, der lebendige menschliche Instinkt und das Begreifen von der neu geborenen christlichen Kirche der Ziele und der Aufgaben des Erddaseins, entfernten die vollkommen erkl\u00e4rbaren Irrt\u00fcmer der ersten Anh\u00e4nger Christi. Und die \u00f6kumenische Heldentat des Kaisers Hl. Konstantin des Gro\u00dfen (306-337) f\u00fchrte\u00a0 allen die gro\u00dfe Rolle der Staatlichkeit in der Einrichtung der Katholischen Kirche und der Gew\u00e4hrleistung der Einheit des Glaubens vor.<br \/>\nEs ist zu bemerken, manchmal entsteht die Empfindung, dass der Gott die Ketzereien in den ersten Jahrhunderten des christlichen R\u00f6mischen Reichs nicht nur daf\u00fcr gew\u00e4hren lie\u00df, damit sich die Besten einfanden, sondern auch daf\u00fcr, damit der Schleier der Unwissenheit der echten Rolle des orthodoxen Staates von den Augen der Gl\u00e4ubigen, die h\u00e4ufig den Anf\u00e4llen der Eschatologie unterworfen wurden, fiel. Dann ist die Erl\u00e4uterung des bekannten Gedichts aus dem 2. Brief von Apostel Paulus an die Thessalonicher (2 Thes.7) eben erschienen. Der Apostel sagte: &#171;Denn es regt sich bereits das Geheimnis der Bosheit, nur da\u00df, der es jetzt aufh\u00e4lt, muss hinweggetan werden&#187;, und unter dem &#171;Aufh\u00e4ltendem&#187; fing man an, den R\u00f6mischen Staat zu verstehen, der dem Feind des Gottes nicht zulie\u00df, Seine Kirche zu verderben.<br \/>\nDa die Staatlichkeit notwendig ist, so soll das r\u00f6mische Recht auch den Jubel des Christentums auf der Erde gew\u00e4hrleisten. In erster Linie, als der direkte Verteidiger, im Gesetz die wahre Konfession zu festigen und die Ketzereien zu verbieten. Und, zweitens als Tr\u00e4ger des h\u00f6chsten christlichen moralischen Ideals.<br \/>\nEs w\u00fcrde scheinen, jetzt ist schon alles klar. Inzwischen ist auch diese These bei weitem nicht so einfach zu beweisen. Seinerzeit schrieb\u00a0 Apostel Paulus, da\u00df\u00a0\u00a0 das Testament, das von Gott zuvor best\u00e4tigt ist auf Christum, nicht aufgehoben wird. So antwortete er\u00a0 auf die Frage \u00fcber die Bedeutung des Gesetzes als ob er die k\u00fcnftigen Zweifel seiner Br\u00fcder nach dem Glauben vorausahnte. Das Gesetz ist g\u00f6ttlich, weil der Gott es Abraham durch Verhei\u00dfung frei geschenkt hat, es &#171;ist von den Engeln gestellt&#187;. &#171;Wie?,-\u00a0 setzt der Apostel fort, &#8212; Ist denn das Gesetz wider Gottes Verhei\u00dfungen? Das sei ferne! Wenn aber ein Gesetz gegeben w\u00e4re, das da k\u00f6nnte lebendig machen, so k\u00e4me die Gerechtigkeit wahrhaftig aus dem Gesetz. Aber die Schrift hat alles beschlossen unter die S\u00fcnde, auf das die Verhei\u00dfung k\u00e4me durch den Glauben an Jesum Christum, gegeben denen, die da glauben&#187;. (Gal. 3. 17-22).<br \/>\nDie Tatsache, dass der Apostel \u00fcber das Gesetz Israels sagt, und nicht \u00fcber &#171;den reinen&#187; Gesetzgebungsakt im Geiste des r\u00f6mischen Rechtes, uns soll nicht verwirren. Das Gesetz Israels schloss nicht nur die religi\u00f6se Lehre der altert\u00fcmlichen Juden ein, aber war ein \u00f6ffentlicher normativer Akt, ein\u00a0 echtes staatliches Gesetz.<br \/>\nWie es f\u00fcr die Heilige Schrift charakteristisch ist, das vorgef\u00fchrte Fragment enth\u00e4lt die Antwort sowohl in der Zeit als auch au\u00dfer Zeit. &#171;In der Zeit&#187; bedeutet, dass der Apostel die Bedeutung des staatlichen Gesetzes ganz und gar nicht verneint, aber seine Schw\u00e4che bestimmt \u2013 das Gesetz geb\u00e4rt keine Gerechtigkeit. Jedoch sch\u00fctzt er sie vor der S\u00fcnde \u2013 darum geht es in einem anderen Brief von Apostel Paulus. &#171;Wir wissen aber, da\u00df das Gesetz gut ist, so es jemand recht braucht und wei\u00df solches, da\u00df dem Gerechten kein Gesetz gegeben ist, sondern den Ungerechten und Ungehorsamen, den Gottlosen und S\u00fcndern, den Unheiligen und Ungeistlichen, den Vaterm\u00f6rdern und Mutterm\u00f6rdern, den Totschl\u00e4gern\u00a0\u00a0 den Hurern, den Knabensch\u00e4ndern, den Menschendieben, den L\u00fcgnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,\u00a0 nach dem herrlichen Evangelium des seligen Gottes, welches mir anvertrauet ist&#187;. (1 Tim. 1, 8-10).<br \/>\n&#171;Au\u00dfer Zeit&#187; bedeutet, dass das Gesetz mit der Lehre Christi nur unter der Bedingung der gerechten Macht solidarisieren kann. Die Lehre Christi ist absolut selbstgen\u00fcgsam und braucht keine \u00e4u\u00dferliche Ausstattung. Es ist eine andere Sache, dass wir nicht immer es erkennen k\u00f6nnen und ihm folgen. &#187; Ehe denn aber der Glaube kam, wurden wir unter dem Gesetz verwahrt und verschlossen auf den Glauben, der da sollte offenbart werden. Also ist das Gesetz unser Zuchtmeister gewesen auf Christum, da\u00df wir durch den Glauben gerecht w\u00fcrden. Nun aber der Glaube gekommen ist, sind wir nicht mehr unter dem Zuchtmeister&#187;. (Gal. 3. 23-25). Also vor Christus war der Leiter im Leben f\u00fcrs M\u00e4nnchen das Gesetz. Und wenn der Mensch in den Zustand der geistigen &#171;Kindheit&#187; wieder f\u00e4llt, d.h. von Christus weggeht, so w\u00e4chst offenbar die Bedeutung des Gesetzes wieder. Und diese Periodizit\u00e4t kann zu jeder Zeit in Bezug auf jeden einzelnen Staat oder sogar eine Person entstehen.<br \/>\nAlso, die Gl\u00fcckseligkeit verneint das Gesetz ganz und gar nicht, und das Himmlische Reich \u2013 das R\u00f6mische Reich. Deshalb werden sie vers\u00f6hnt, dabei das Recht nicht nur die Christen vor den S\u00fcndern und der S\u00fcnde besch\u00fctzt, sondern auch in sich die Samen der G\u00f6ttlichen Gerechtigkeit tr\u00e4gt. Das Recht richtet den Menschen und die Gesellschaft nicht nur \u00e4u\u00dferlich, sondern auch erzieht ihn, es ist ein Verteidiger der pers\u00f6nlichen und \u00f6ffentlichen Fr\u00f6mmigkeit. Das Recht und die Moral werden in einer unverbindlichen und ungeteilten harmonischen Einheit zusammengezogen, ohne sein Selbst und Wesen zu verlieren.<br \/>\nDas Gesetz widerspricht dem Glauben \u00fcberhaupt nicht. Die Tatsache, dass ausnahmslos alle Anordnungen der \u00d6kumenischen Konzilien\u00a0 und die Verordnungen anderer Konzilien \u00fcber den Glauben in Form kaiserlicher Gesetze verlegt wurden, betont die Wichtigkeit dieser Form des Schutzes der Orthodoxie. Gie\u00dft man denn den neuen Wein in die alten Weinschl\u00e4uche ein?<br \/>\nAlso, das Recht ist ein harmonisches Segment der G\u00f6ttlichen Weltordnung, der Schatz, mit dem der Gott die Menschheit verliehen hat. Und die Gesetzwidrigkeit ist als Verbrechen gegen den Gott zu qualifizieren. Zweifellos, wenn der Inhalt des Gesetzes dem Glauben nicht widerspricht, und die Macht gerecht ist. Andernfalls widersprechen die Macht und das Gesetz der G\u00f6ttlichen Weltordnung, und die Unterordnung ihnen geht in die Nuancen \u00fcber. Man erinnert sich an das Testament der Apostel, wo man sich der Macht unterordnet, auch wenn sie heidnisch und theoklastisch.\u00a0 Aber das Gesetz wird man nur in dem Teil erf\u00fcllt, wo es nicht gegen Christus auftritt.<br \/>\nJedoch kehren wir zur normalen Situation zur\u00fcck, wenn die Macht gerecht ist, und das Gesetz der christlichen Moral nicht widerspricht. In diesem Fall ist alles am rechten Platz. Wenn Christus jemandem den Reichtum oder andere Gaben gibt, dann bedeutet das, dass dieser Mensch seine Vorbestimmung in der vom Gesetz bestimmten Weise erf\u00fcllen soll. Wenn ein Mann und eine Frau eine Ehe schlie\u00dfen, so ist diese unverbr\u00fcchlich. Der Diebstahl ist eine Todess\u00fcnde,\u00a0 wie auch der Ehebruch. Das Recht stellt fest, was man tun kann und muss, und benachrichtigt \u00fcber die verbotenen Sachen. Das ungerechte Gericht verletzt Gottes Vorsehung \u00fcber den Menschen.<br \/>\nWarum? Weil im R\u00f6mischen Reich, im einzigen Staat im Universum, der legitim f\u00fcr das orthodoxe Bewusstsein war, die G\u00f6ttliche Gerechtigkeit triumphieren sollte. Byzanz war ja Bild des Himmlischen Reiches. Es ist nichts zu sagen, dass das Recht auch weltweit ist, wie das R\u00f6mische (Byzantinische) Reich, und wie auch die Katholische Kirche.<br \/>\nNach der Er\u00f6ffnung seiner h\u00f6chsten Vorbestimmung hat Byzanz f\u00fcr das r\u00f6mische Recht das Wichtigste getan; sie hat seine Idee abgefasst. Und, fragen wir nach dem Gewissen, hat denn noch jemand au\u00dfer den Byzantinern im Recht so viel innere Sch\u00f6nheit bemerkt? K\u00f6nnten wir wirklich ein anderes, viel tieferes Verst\u00e4ndnis der Gesetzlichkeit nennen?<br \/>\nSeinerseits hat die Befestigung im staatlichen Gesetz der christlichen Moral das Verh\u00e4ltnis zur Pers\u00f6nlichkeit kardinal ge\u00e4ndert. F\u00fcr das byzantinische Bewusstsein ist der Mensch wie der Sohn des Gottes frei, wie das Wesen, das von Christus geb\u00fc\u00dft ist, der den Tod auf dem Kreuz f\u00fcr jeden von uns \u00fcbernahm. Deshalb werden die Aufgaben des Gesetzes etwas korrigiert: jetzt soll die Pers\u00f6nlichkeit mit den Rechten verliehen sein, denn ihre Freiheit ist nicht vom Staat, sondern vom Gott geschenkt. Jedoch wird die Freiheit nach wie vor ohne Recht nicht gedacht. Als Folge wird die Rolle des Rechtes in der neuen politischen Einrichtung keinesfalls vermindert, sie w\u00e4chst aber noch mehr.<br \/>\nNat\u00fcrlich k\u00f6nnen nicht alle Menschen vollst\u00e4ndig ausgeglichen werden, schlie\u00dflich hat Byzanz fast bis zum Ende seiner Existenz die Institution der Sklaverei aufbewahrt. Aber auch im Sklaven sah man jetzt eine Pers\u00f6nlichkeit, die \u00fcber die Rechte und \u00fcber die Mittel des Rechtsschutzes verf\u00fcgte. Es ist schon keine &#171;Sache&#187; nach dem r\u00f6mischen Recht, wie die Alten es meinten, und viele kaiserliche Akte wurden den Fragen der Regelung der Lage der Sklaven gewidmet.<br \/>\nDiese \u00dcberlegungen sind wohl mit dem lebendigen Wort zu kommentieren, das vor vielen Jahrhunderten ausgesprochen war.<br \/>\nSchon im IV. Jahrhundert sagte Philosoph Themistios, dass das Recht vom Gott auf die Erde geschickt ist, um die Menschen in der Fr\u00f6mmigkeit gro\u00dfzuziehen.<br \/>\nDer Kaiser Hl. Justinian der Gro\u00dfe wiederholte: &#171;Die kaiserliche Majest\u00e4t soll nicht nur mit den Troph\u00e4en geschm\u00fcckt sein, aber soll mit den Gesetzen ausger\u00fcstet sein, damit der Staat sowohl im Krieg als auch im Frieden wie es sich geh\u00f6rt verwaltet sein konnte&#187;.<br \/>\n&#171;Da wird ewig die Gerechtigkeit vor deinen Augen sein, die nach unseren Taten uns die Gabe f\u00fcr ewig vergilt&#187;, sagte in seinem Abschiedswort dem Hl. Mauritius (582-602) der sterbende Kaiser Tiberius (574-582).<br \/>\n&#171;Wir meinen, &#8212; hei\u00dft es in der&#187; Ekloge&#187; des Kaisers Leo III. des Isaurier und seines Sohnes Konstantin V., &#8212; dass wir dem Gott schneller und besser nicht geben k\u00f6nnen, was ihm geb\u00fchrt, als mit der Verwaltung der von Ihm uns vertrauten Menschen nach dem Gesetz und mit der Rechtspflege&#187;.<br \/>\n&#171;Denen, die die Gesetze zu erf\u00fcllen bestimmt sind, empfehlen wir, und zugleich befehlen wir, sich von jeder menschlichen Leidenschaft zu enthalten und die Beschl\u00fcsse zu erkennen, vom vern\u00fcnftigen Urteil nach der echten Gerechtigkeit ausgehend; die armen Menschen nicht zu verachten, und \u00fcbertrieben in Worten der Bewunderung von der Gerechtigkeit und der Gleichheit nicht zu zeigen, indem man in Wirklichkeit die Ungerechtigkeit, als vorteilhafte bevorzugt&#187;, &#8212; hei\u00dft es weiter in der &#171;Ekloge&#187;.<br \/>\nIn &#171;Basiliken&#187;, dem Gesetzbuch der Zeiten der Makedonischen Dynastie, sind die folgenden Zeilen enthalten: &#171;Das Gesetz hat den Namen von der Wahrheit bekommen, weil es die Kunst des Sch\u00f6nen und Gleichen gibt. Die Wahrheit ist der feste und st\u00e4ndige Wille, der jedem das ihm zugeh\u00f6rige Recht vergilt. Die Eigenschaften der Wahrheit sind ehrlich zu leben, dem anderen nicht zu schaden und jedem das Seine zu vergelten. Die Weisheit der Wahrheit besteht in der Erkenntnis der Schaffen des Gottes und des Menschen, des Rechtm\u00e4\u00dfigen und Ungerechten&#187;.\u00a0 . Was ist denn noch zu erg\u00e4nzen?<br \/>\nIII.<br \/>\nAlso, wir haben auf die ersten 2 Fragen geantwortet: was ist das Recht im byzantinischen Verst\u00e4ndnis, und wo ist seine Quelle. Es blieb die letzte Frage,\u00a0 durch wen und wie das Recht im Leben realisiert wird. Im \u00fcbrigen k\u00f6nnte man hier kaum die Schwierigkeiten mit der Antwort haben. Sehr fr\u00fch, noch in der heidnischen Epoche, ist der R\u00f6mische Kaiser nicht nur tats\u00e4chlich, sondern auch juristisch zum einzigen Gesetzgeber geworden.\u00a0 In der Epoche des christlichen Imperiums hat die Eigenschaft seiner Macht den H\u00f6hepunkt erreicht.<br \/>\nSchon am Anfang der Herrschaft des Hl. Justinian hat Diakonus der Heiligen Sophia Kirche Agapitus dem Basileus die eigene Vision der Idealen der zaristischen Macht vorgeschlagen. F\u00fchren wir f\u00fcr die Anschaulichkeit einige Zeilen an.<br \/>\n&#171;Wenn du\u00a0\u00a0 W\u00fcrde mehr als jede Ehre hast, gn\u00e4diger Herr, achte vor allem, den Gott, Der dich damit ausgezeichnet hat, weil Er in der Art vom Himmlischen Reich, hat dir das Zepter der Erdherrschaft gegeben, damit du die Menschen gelehrt hast, die Wahrheit zu bewahren und das Bellen der Ihn Schm\u00e4henden abgehalten hast. Du sollst Seinen Gesetzen selbst gehorchen und gerecht die Untertanen herrschen.&#187;<br \/>\n&#171;Dem Steuermann \u00e4hnlich, wacht die viel\u00e4ugige Vernunft des Zaren ununterbrochen, h\u00e4lt\u00a0 das Steuerrad der Eunomie fest und widerspiegelt die\u00a0 Wellen der Gesetzlosigkeit m\u00e4chtig, damit das Schiff des \u00f6kumenischen Reiches in die Wellen der Ungerechtigkeit nicht geraten ist&#187;.<br \/>\n&#171;Vom Wesen des K\u00f6rpers ist der Zar allen Menschen gleich, und von der Macht der W\u00fcrde ist dem Herrscher aller, dem Gott \u00e4hnlich. Auf der Erde hat er nichts H\u00f6heres \u00fcber sich. Deshalb soll er, wie der Gott, nicht z\u00fcrnen und, wie ein Sterblicher, nicht erheben. Wenn er in der Gottesweise geehrt ist, so ist er auch durch den\u00a0 Erde staub verbunden, und es lehrt ihn, in Bezug auf alle die Gleichheit zu beachten&#187;.<br \/>\n&#171;Wie das Auge dem K\u00f6rper angeboren ist, so ist der Welt dem Zaren angeboren, der vom Gott f\u00fcr die Einrichtung gegeben ist, was auf den allgemeinen Nutzen geht. Er sollte f\u00fcr alle Menschen sorgen, wie f\u00fcr seine eigenen Glieder, damit sie im Guten zurechtkamen und \u00dcbel nicht leiden&#187;.<br \/>\nAgapitus Meinung nach, besteht die Aufgabe der zaristischen Macht in der Versorgung &#171;des allgemeinen Wohls&#187;. Der Kaiser sollte ein allgemeiner Wohlt\u00e4ter sein und nach dem Wohl der Untertanen streben, und das Streben, an das Volk den Wohlstand zu bereiten, bestimmte er als Liebe zu seinem Volk.<br \/>\nDer gro\u00dfe Gesetzgeber Hl. Justinian der Gro\u00dfe schrieb: &#171;Dem Gro\u00dfen Gott und unserem Erl\u00f6ser Jesus Christus sollen alle die Dankhymnen f\u00fcr dieses Gesetz vorsingen, das f\u00fcr sie die gro\u00dfen Vorteile schafft: an den einheimischen Stellen ruhig leben, mit aller Gewissheit im morgigen Tag, das Eigentum benutzen und die rechtm\u00e4\u00dfigen Vorgesetzten haben. Denn wir haben zu dem Ziel diese Verordnung verlegt, um die Kraft im gerechten Gesetz zu sch\u00f6pfend und um in den engen Verkehr mit dem Gott einzugehen und unseres Reich Ihm zu \u00fcbergeben, ohne unaufmerksam zu den Menschen zu scheinen, die uns der Gott auf das Ende untergeordnet hat, damit wir sie mit allen Mitteln bewahrten, Seiner Kraft nachahmend. Da wird unsere Pflicht vor dem Gott erf\u00fcllt sein, weil wir nicht unterlassen haben, in Bezug auf unsere Untertanen alles Gute zu erf\u00fcllen, was nur einfiel&#187;.<br \/>\nIn der 77. Novelle ist dieser Gedanke noch augenf\u00e4lliger ge\u00e4u\u00dfert: &#171;F\u00fcr alle orthodoxen Menschen, glauben wir, ist es klar, dass unsere Sorge und der Wunsch darauf gerichtet sind, dass uns vom Gott anvertraute Menschen w\u00fcrdig leben, und dass sie bei Ihm das Wohlwollen gefunden haben, weil die Menschenliebe des Gottes nicht den Untergang, sondern die Anrede und die Rettung der Menschen will, die Ges\u00fcndigten und Verbesserten nimmt der Gott an&#187;.<br \/>\nNicht die formelle Gesetzlichkeit, die nur ihre Sicht schafft, aber im Wesentlichen die Wahrheit entfernt, sondern die Versorgung der echten Gerechtigkeit ist die Hauptsache des R\u00f6mischen Zaren. Obwohl die pers\u00f6nlichen Rechte unanfechtbar waren, gleichzeitig, wie es uns bekannt ist, trafen sich ziemlich oft die Situationen, wenn, zum Beispiel, das Eigentumsrecht von den Kaisern verletzt wurde. In der Regel, f\u00fcr irgendwelche konkrete Vergehen: Unterschlagung, Verbrechen gegen den Staat und den Kaiser, unzuverl\u00e4ssiger Erwerb des Eigentums usw.<br \/>\nHier liegt nur der scheinende Widerspruch. In Wirklichkeit, wie der B\u00fcrge der G\u00f6ttlichen Rechtsordnung im R\u00f6mischen Staat, konnte der Kaiser ohne Beschr\u00e4nkungen in eine beliebige Sph\u00e4re des rechtlichen und politischen Daseins einfallen. Eine andere Sache, wenn sich solcher Einfall mit dem anspruchsvollen byzantinischen Rechtsbewusstsein nicht vornahm, kam rasch die Minute der Abrechnung, und Basileus blieb auf die kurze Zeit an der Macht.<br \/>\nSchon Petros Patrikios, der im VI. Jahrhundert\u00a0 lebte, war davon \u00fcberzeugt, dass der Zar verpflichtet ist, darauf zu folgen, dass die Gesetze des Staates der G\u00f6ttlichen Gerechtigkeit entsprachen. Und nur in solchem Kontext bewertete die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seiner Handlungen.\u00a0\u00a0 Obwohl der Philosoph Themistios sagte, dass das Recht vom Gott auf die Erde geschickt ist, um die Menschen in der Fr\u00f6mmigkeit zu erziehen, erg\u00e4nzt er aber dann, dass der Zar \u00fcber die Gesetze steht und die Macht benutzt, um die Strenge des Gesetzes zu mildern, wenn seine mechanische Anwendung der h\u00f6chsten Gerechtigkeit widerspricht.<br \/>\nSie waren in ihrer Ansicht nicht allein, diese teilten auch die Byzantinischen Selbstherrscher, die nicht daran zweifelten, dass der Kaiser &#171;ein lebendiges Gesetz ist&#187;.<br \/>\nIn einer der Novellen bemerkte der Hl. Justinian der Gro\u00dfe, dass &#171;der Gott dem Kaiser die Gesetze untergeordnet hat, ihm den Menschen als ein beseeltes Gesetz schickend&#187;. &#171;Wir bestimmen, dass jede kaiserliche Erl\u00e4uterung der Gesetze sowohl in Bezug auf die Antr\u00e4ge, als auch auf die Gerichtsverfahren, oder das Gemachte in irgendwelcher anderen Weise, gewi\u00df f\u00fcr rechtskr\u00e4ftig zu halten ist. Doch wenn es nur einem Kaiser erlaubt ist, zur Zeit die Verordnungen anzunehmen, so wie es sich geh\u00f6rt, sollte nur er w\u00fcrdig sein, das Recht ihrer Erl\u00e4uterungen haben. Wer kann kompetent in der L\u00f6sung der Unklarheiten der Verordnungen und ihrer Erkl\u00e4rung f\u00fcr alle sein, wenn nicht der, wem es erlaubt ist, Gesetzgeber zu sein? Nur der Kaiser wird sowohl als Sch\u00f6pfer, als auch als Erkl\u00e4rer der Gesetze gelten: dabei hebt die Verordnung nichts in Bezug auf die Gesetzgeber des alten Rechtes auf, weil ihnen es auch die kaiserliche Gr\u00f6\u00dfe erlaubt hat&#187;.<br \/>\nIn einer anderen Urkunde schreibt der Basileus: &#171;So hoch hat der Gott die kaiserliche W\u00fcrde \u00fcber den menschlichen Schaffen gestellt, dass der Kaiser alle neuen Erscheinungen sowohl korrigieren, als auch regeln, und zu den entsprechenden Bedingungen und Regeln bringen kann&#187;.<br \/>\nIn der 73. Novelle l\u00e4sst der Hl. Justinian der Gro\u00dfe die Hauptaufgabe seiner Macht verlauten: &#171;Der Gott hat die zaristische Macht festgestellt, damit sie die Uneinigkeiten mit dem Guten ausgleicht&#187;.<br \/>\nDie Zaren der Isaurier Dynastie schreiben: &#171;Wir streben danach, dem Gott zu dienen, der uns das Zepter des Reiches \u00fcberreichte. Mit diesem Waffen sorgen wir f\u00fcr die unserer Sanftmut von Seiner Macht anvertrauten Herde im Name Christi, damit sie im Guten wuchs und vorankam voran. Damit streben wir danach, die alte Rechtspflege im Land wieder herzustellen&#187;.<br \/>\nVon hier aus stammt die hohe Verantwortung des Kaisers f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung im R\u00f6mischen (Byzantinischen) Reich. Wem vieles gegeben ist, von dem wird vieles gefragt, wie in der Evangelischen Parabel \u00fcber die Sklaven und ihnen von ihrem Herrn gegebenes Geld. Nicht gerechter Zar ist wie Ketzer, darum wird nicht der Macht der R\u00f6mischen Basileus w\u00fcrdig.<br \/>\nWahrscheinlich, konnte niemand der Aufmerksamkeit auf die Tatsache wenden, inwiefern scheu und sorgf\u00e4ltig die Byzantinischen Kaiser die Pflichten des Richters erf\u00fcllten, nicht nur die Berufungen \u00fcbernahmen, sondern auch,\u00a0 unmittelbar die Akten der ersten Instanz betrachteten. Dabei wurde diese Situation unabh\u00e4ngig von der Pers\u00f6nlichkeit des konkreten Herrschers und der Zeit der Herrschaft unver\u00e4nderlich wiederergeben.<br \/>\nDer Hl. Zar Leo I. der Gro\u00dfe (4557-474) war als Bef\u00fcrworter des Rechtes und der Wahrheit bekannt. Gew\u00f6hnlich begann er seinen Arbeitstag mit dem Besuch der Statue von Pittakos, die an seine Ehre von Schwester Euphemia errichtet wurde. Der Kaiser besuchte sie zuerst w\u00f6chentlich, sp\u00e4ter allt\u00e4glich, und nahm von den W\u00e4chtern, die an der Statue gestellt wurden, die \u00fcbergebenen Antr\u00e4ge an, legte sofort auf sie die Resolutionen auf und \u00fcbergab dann die Antworten den Bittstellern.<br \/>\nLeo V. der Armenier (813-820) ersparte die Zeit, die voll von den Vorbereitungen zum Krieg gegen die Bulgaren und den laufenden Angelegenheiten war, um die Klagen der Gerichtsverfahren anzunehmen. Oft konnte man ihn in einem der Kammern des Gro\u00dfen Palastes sitzen sehen, wo er seine Untertanen pers\u00f6nlich empfang. Eine Geschichte ist erhalten geblieben \u2013 eine sch\u00f6ne Illustration des rechtm\u00e4\u00dfigen Gerichtes des Kaisers \u00fcber den nachl\u00e4ssigen Beamten und den Beleidigern der armen Menschen. Ein Mann hat sich beim Zaren \u00fcber den gewissen Aristokraten beklagt, der seine Frau entf\u00fchrte. Seine Anreden an den Ortseparchen brachten zu keinem Ergebnis, und dann wendete\u00a0 er sich an den Kaiser an. Leo V. rief sofort den Eparchen, vernahm ihn pers\u00f6nlich, \u00fcberzeugte sich von seiner Schuld und der Unt\u00e4tigkeit (die sicher nicht kostenlos war), erkannte sein Amt ab und verurteilte. Den Aristokraten, der sich wagte, die weibliche Ehre zu verletzen, \u00fcbergab dem anderen Gericht und bestrafte.<br \/>\nDas von Basileios I. dem Makedonier erneuerte Gerichtssystem war so wirksam, dass bald alle umstrittene Sachen untersucht waren. Es kam dazu, dass der Kaiser einmal ins Gericht wie \u00fcblich kam, um sich in der Gerechtigkeit der Rechtspflege unmittelbar zu \u00fcberzeugen, aber fand niemanden im Gerichtssaal. Der Makedonier dachte, dass, die Beamten die Bittsteller vertrieben haben, und befahl den W\u00e4chtern, durch die Hauptstadt zu gehen, um diese zu finden, die den Schutz und die Wahrheit im Gericht suchen. Aber diese fand man nicht! Der gl\u00fcckliche Kaiser st\u00fcrzte auf die Knie und ohne sich zu sch\u00e4men vor aller Augen dem Gott dankte, Der ihm die Vernunft und die Kr\u00e4fte schenkte.<\/p>\n<p>Anstelle des Schlusses<\/p>\n<p>Fassen wir also zusammen, die Idee des Rechts wird in Byzanz nur unter der Bedingung der Erhaltung der harmonischen Einheit aller Bestandsegmente gedacht. Die g\u00f6ttliche Gerechtigkeit ist eine einzige moralische Quelle des Gesetzes, die die weltweite Bedeutung in den Grenzen des \u00f6kumenischen R\u00f6mischen Reiches hat, und der R\u00f6mische Kaiser tritt als der h\u00f6chste B\u00fcrge dieser Harmonie auf. Bei der Ausnahme eines dieser Elemente st\u00fcrzt die ganze harmonische Konstruktion sofort ein \u2013 die byzantinische Idee des Rechts ist ohne Christentum undenkbar, wie nach der Natur das &#171;nationale&#187; oder &#171;demokratische&#187; Byzantinische Reich und die auf unabh\u00e4ngige Gemeinden geteilte \u00d6kumenische Kirche unm\u00f6glich sind.<br \/>\nDie Zeit hat f\u00fcr uns dieses Wunder nicht aufgespart. Am 29. Mai 1453 fiel Konstantinopel, und damit existierte der\u00a0 gro\u00dfe christliche Staat wie das Byzantinische Reich nicht mehr. Aber die einzigen Fragmente der byzantinischen Zivilisation haben die Bedeutung aufgespart und freuen uns bis auf den heutigen Tag wieder.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u041f\u0435\u0440\u0435\u0432\u043e\u0434 \u0415. \u041e\u0437\u0435\u0440\u043d\u043e\u0439 \u00a0 &#171;Ich gehe nun bei dieser Bgr\u00fcndung von der Idee aus, da\u00df jede Darstellung der Geschichte des Rechts den beiden Begriffen des Rechtes und der Geschichte eine Gen\u00fcge tun soll \u2013 ein gewi\u00df h\u00f6chst unschuldiger Satz, den, m\u00f6chte man sagen, kein Rechtshistoriker je au\u00dfer Augen gelassen hat. 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