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Dr. jur. A.M. Velitschko WESTEN UND RUSSLAND: WAS UNS TRENNT UND UNSERE INTEGRATIONSAUSSICHTEN

Перевод Поленовой Г.Т., д.ф.н.

Die Gespräche über die Konfrontation zwischen dem Westen und dem Russland haben nicht gestern begonnen und sind selbstverständlich weit weg von der Vollendung. Zweifellos haben diese Gespräche einen praktischen Charakter, denn Westen und Russland können in unserer Zeit allgemeiner Integration isoliert nicht existieren. Deshalb ist die Rede nicht davon, ob die Koexistenz möglich oder nicht ist, es handelt sich darum, wie wir koexistieren können und wie wir koexistieren müssen. Es ist notwendig zu verstehen, inwieweit wir imstande sind, in den Grenzen einer Zivilisation zusammenzuleben. Oder: sind wir verurteilt zu einem ewigen Krieg mit allen seinen Erscheinungsformen?

Es entsteht die Frage: warum ist das Problem der Verhältnisse zwischen Westen und Russland zu den rechtlichen Kulturen zusammengeführt? Die Antwort ist: weil die rechtliche Kultur das wichtigste Segment in dieser Konfrontation ist. Traditionell schließt man in diesen Begriff politische und rechtliche Konstruktionen, sowie Institutionen und religiöse Ideen, die denen zugrunde liegen. Das ist ja verständlich: Kunst oder Estrade mit ihrer großen Anzahl von Verehrern spielt keine bedeutende Rolle bei der zwischenstaatlichen Kommunikation im Vergleich zu den genannten Segmenten.

Kurz gesagt, verstehen wir unter dem Terminus «der Westen» die westeuropäischen Staaten, die auf Grund der katholischen bzw. der protestantischen Kultur entstanden waren. So können wir nach diesen Vorbereitungen zu unserem Besprechungsthema übergehen.

 

I.

Also Russland und Westen ist das ewige Thema für die Gespräche. Inwieweit sie gleich und unterschiedlich sind, wie sie aufeinander einwirken — das alles ist schon nicht das einzige Mal zum Thema heißer Diskussionen geworden. Und wie es oft bei der Besprechung komplizierter Fragen ist, gibt es da eine Palette von allen Einschätzungen. Dabei sind auch extreme Äußerungen nicht selten. Wenn solche Meinungen wie z.B. der sprenglerische „Untergang des Westens» im Westen nur ein herablassendes Lächeln hervorrufen, haben leider andere Äußerungen über einen außerrechtlichen Charakter der russischen Staatlichkeit unverdient ein großes Auditorium gefunden.

Wann und warum ist diese Konfrontation entstanden? Ist es möglich, dass die Entkräftung eines zwischenkulturellen Dialoges nur mit der Sowjetischen Periode verbunden ist, wo es beinahe zu einem Krieg geführt und einen vieljährigen „Kalten Krieg» hervorgerufen hätte? Zwar lagen dem Sowjetischen System die Ideen zugrunde, die qualitativ unterschiedlich von den traditionellen westlichen Werten waren. Aber diese Periode ist zu kurz und erklärt unsere Missverständnisse nicht. Und die Sowjetischen Ideologemen wie z.B. ein strenges Verbot eines Privateigentums bringen heute einen zum Lächeln und Erstaunen nicht nur im Westen, sondern auch in Russland.

Indessen wird kaum jemand bestreiten, dass der Westen seit langer Zeit Russland für einen potentiellen Feind hielt. Oder im besten Fall: für einen Konkurrenten. Davon schrieb noch A.S. Puschkin (1799-1837) in seinem Gedicht «An Russlands Verleumder»(Anfang des XIX. Jahrhunderts).

Etwas später setzte seine Zeilen auf die Sprache der Wissenschaft der russische Philosoph Danilewski (1822- 1885) in seinem Werk «Russland und Europa» um. Gelinde gesagt finden wir in diesen Zeilen keine Anzeichen von West-Charme, eher umgekehrt. Diese Reaktion ist ganz verständlich. Welche Gefühle können in der Tat in der Seele eines Vertreters der großen Macht, folgende Zeilen von dem modernen polnisch-amerikanischen Wissenschaftler Walizki hervorrufen? «Einer der charakteristischen Züge des vorrevolutionären russischen Denkens war — schreibt er- ein negatives Verhalten zum Recht. Eine liberale Konzeption der Rechtsstaatlichkeit wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt im Namen der Autokratie oder einer Anarchie, im Namen von Christus oder Marx, im Namen höherer geistiger Werte oder materieller Gleichheit“. Wie Sie sich vorstellen können, haben wir eine chrestomatische, obwohl eine nicht die kategorischste Bewertung unserer Kultur[1].

Natürlich ist diese These sehr wichtig. Wenn Russland im rechtlichen Raum nicht existieren kann, wird es automatisch aus dem Kreis der zivilisierten Staaten ausgeschlossen. Es ist klar, dass in diesem Fall eine gleichberechtigte Zusammenarbeit unmöglich ist. Es ist möglich und unbedingt nötig, mit Russland zu kämpfen, damit es so «wie alle anderen“ würde. Gerade solche Schlussfolgerungen fallen nach dem Lesen solcher nicht einzelnen Werke ein.

Es ist aber selbstverständlich, dass der Ausschluss Russlands aus der Reihe von «Rechtsstaaten» kaum gerecht ist. Selbst aus allgemeinen Konzepten, von denen sich die rechtliche Wissenschaft leiten lässt, ist die Falschheit dieser Behauptung zu verstehen. Schon über 1200 Jahre existiert Russland in Form eines Staates. Und das bedingt solch ein Niveau der zivilisierten Entwicklung, wo menschliche Beziehungen nicht von den religiösen Traditionen und Bräuchen geregelt werden, sondern von dem Gesetz. Bekanntlich ist das Vorhandensein der höchsten Politischen Macht, einer Nation, einer sozialen Hierarchie, eines staatlichen Denkens bei den Bürgern nötig, damit ein Gesetz entsteht, — das heißt das Vorhandensein eines hohen Kulturniveaus. Wenn eine Gesellschaft existiert und sich entwickelt, (und diese Tatsache in Bezug auf Russland bestreitet niemand) kultiviert sie (schafft, wählt aus und entwickelt) einige rechtliche Ideen und Traditionen. Mit anderen Worten formiert sie ihre eigene Rechtskultur. Oder kann jemand außerrechtliche Staaten nennen, die schon Tausend Jahre existieren?

Man ignoriere auch die historischen Tatsachen nicht. Im Laufe seiner ganzen Existenz demonstrierte Russland offensichtliche Tendenz, sein Leben auf einer rechtlichen Grundlage aufzubauen. Schon im IX. Jahrhundert verwendeten unsere Vorfahren den Begriff „Gesetz», es von dem Brauch unterscheidend, so wie wir es heute tun[2].

Seit alten Zeiten schützen Freiheit und Würde des russischen Menschen byzantische Nomokanone, internationale Verträge, «Statut» von Vladimir Ravnoapostor’skij, «Russische Wahrheit» von Yaroslav dem Großen, «Pskovische gerichtliche Urkunde», «Novgoroder gerichtliche Urkunde «, «Sudebnik » von Iohann dem III, «Stoglav» und «Sudebnik» vom Zaren Iohann dem IV., «Kormtschaja» und «Sobornoje Ulogenie» von Alexej Michailovitsch, Rechtsvorschriften von Peter dem I, von Ekaterina der II. und von Paul dem I, Gesetze von Alexander dem II. und andrer russischer Monarchen. Von dem XVIII. Jahrhundert an wird die einzige Quelle des Rechtes für das Russische Reich das Gesetz[3].

Den russischen Gesetzen war eine gute Juratechnik und vollkommen «römisches», d.h. Europäisches Herangehen an die Gestaltung des eigenen rechtlichen Systems eigen, das nach dem Typ der Kodifizierung geschaffen worden ist. Also ist es überzeugend, dass nach seinem Altertum und Vielfältigkeit das russische Recht den europäischen Staaten überhaupt nicht nachsteht.

Natürlich ist es gar nicht zufällig, dass Russland und Westen Kinder der byzantischen Zivilisation sind. Gerade Byzanz hat grundlegende politische Ideen, Institute und Formen, rechtliche Traditionen und Juratechnik zurückgelassen. Zweifellos hat in Europa das germanische Recht seinen Beitrag zum europäischen Recht beigetragen. Aber bei allen Wechselfällen war es im Grunde genommen römisches Recht. Selbstverständlich verfugten altertümliche Germanen über Begriffe und Können von Kodifizierung der Gesetzgebung nicht, als sie sich auf den eroberten Territorien des Heiligen Römischen Reichs angesiedelt hatten. Auch das Altertümliche Rusbegann infolge natürlicher Gründe seine gesetzgebende Tradition aufgrund des römischen (oder byzantinischen) Rechtes zu bauen.

Ähnlich stand es auch auf dem Gebiet der Regelung konfessioneller Beziehungen. Sowohl im Westen, als auch im Osten nahmen ähnliche kanonische Institute Fuß. Im Allgemeinen ist der Einfluss des westlichen kirchlichen Rechtes auf das russische kanonische Recht außerordentlich groß, besonders im Beichtenwesen, in der Prozedur der Versöhnung u.ä.[4] Ja, dieselben rechtlichen Institute setzen sich in Russland und im Westen fest. Aber insgesamt sind vor uns zwei äquivalente Größen, auf verschiedene Weise gebaut.

Wenn man auch zulässt, dass russische Gesetze weniger wirksam als westliche gewesen wären, und sich politische Wirklichkeit ab und zu widersetzte, den Kult des Rechtes in Russland festzusetzen, bleibt das Wesentliche. In vollem Einklang mit Traditionen christlicher Philosophie sehen sowohl der Westen, als auch Russland in einem Menschen das Gottesbild, eine geistige, freie und eigenartige Substanz.

Dieses Kriterium ist von großer Bedeutung für die Beurteilung einer beliebigen Rechtskultur. Es lohnt sich kaum zu wiederholen, dass im Grunde dieser Idee immer die Freiheit einer Person liegt — das ist ja ein allgemein anerkannter Grundsatz. Und das Motiv der rechtlichen Sicherstellung der Freiheit eines Menschen ist der Grundstein für die ganze christliche Zivilisation, obwohl sie von dem Westen und Russland auf verschiedene Weise interpretiert wird. Die Idee der individuellen Persönlichkeitsfreiheit, in dem altdeutschen Rechtsinn wurzelnd, zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Entwicklungsperiode der westlichen Kultur. Und dem russischen rechtlichen Denken ist der Antropozentismus im Kontext des historischen Verständnisses der sozialen Welt eigen[5].

Das ist noch nicht alles. Typischerweise wird die Freiheit der Persönlichkeit mit einer bestimmten Reihe politischer Institutionen verbunden, mit deren Hilfe sie sich realisieren kann, unter anderem mit einer lokalen Selbstverwaltung, mit dem Vorhandensein von repräsentativen Machtorganen und einer unabhängiger Justiz. Allerdings merken wir auch in diesem Fall, wie die Volksvertretung im alten Rom und Byzanz in ähnlichen Institutionen Russlands und in europäischen Staaten festgesetzt wurde.

Bekanntlich wurde unter dem Zaren Iwan dem IV., dem Schrecklichen (1547-1584) Semstwo-Verwaltung etabliert. Fast zur gleichen Zeit begann die Praxis von Semski Sobor. Selbstverständlich spielten sie eine außerordentlich wichtige Rolle bei der Herausbildung der russischen Staatlichkeit und bei der Sicherung der Freiheit eines Individuums. Aber diese politischen Institutionen existierten in Russland auch in anderen Formen bis ins XVI. Jahrhundert und später. Und sie standen wenig nach ihrem Wirkungsgrad den westeuropäischen Analogen nach. Also unterscheiden sich auch in diesem Zusammenhang Russland und Westen voneinander nicht.

Waren die Menschenrechte verletzt? Aber sie waren auch im Westen verletzt! Sogar heute kann man dazu viele Beispiele anführen. Russland kannte Leibeigenschaft, die gleiche Analogie können wir in Europa finden. Das Gesetz sah körperliche Züchtigung vor? Gab es in Deutschland ein solches Gesetz nicht? Man sagt in Russland war dieses Recht wählerisch in dem Sinne, dass nicht alle der Bevölkerungsschichten die Möglichkeit hatten, seinen Schutz zu bekommen. Aber ein idealer Zustand, wenn sich das Gesetz seine Wirkung auf alle gleichermaßen ausübt, wird auch heute nicht erreicht, dabei nicht nur in Russland, sondern auch in Europa.

Manchmal behauptet man, dass die autokratische Russlands Regierungsform von dem Westen nicht akzeptabel gewesen sei. Aber bis 1917 waren fast alle Staaten Westeuropas monarchisch. Gefiel dem Westen eine imperische Form Russlands nicht? Aber die führenden westlichen Staaten nannten sich Imperien: Frankreich, England, Österreich, Spanien. Das heißt, dass auch in diesem Fall uns ein formales Kriterium nicht helfen würde.

Außerdem vergisst man oft, wenn man über eine langjährige Gegenüberstellung Westen und Russland spricht, dass sie zu verschiedener Zeit nicht nur verschiedenen Charakter trug, sondern auch von vielen Gründen bedingt wurde. Wenn man die historischen Fakten ohne Kontext ihrer Gründe betrachtet, so entdeckt man außer den Kriegen; die Russland gegen verschiedene europäische Staaten geführt hat. Zugesagt führte Russland die auch im Osten. Aber ein Krieg ist anders als ein anderer. Es ist in diesem Fall leicht, die mittelalterlichen Militärzusammenstöße innerhalb Deutschlands zwischen verschiedenen Parteien als einen permanenten Bürgerkrieg zu betrachten, was aber natürlich ein offensichtlicher Fehler ist.

In Wirklichkeit sollen wir deutlich einzelne Militärzusammenstöße unterscheiden, die durch territoriale Streitigkeiten entstehen von den Kriegen, die auf ideologischen Widersprüchen bestehen. Die ersten sind leider eine natürliche Folgerung beliebiger menschlicher Gesellschaften, die sogar einander sehr nah sind. Sie sind uns in diesem Fall nicht interessant. Und eine wesentliche Bedeutung haben gerade die zweiten Beispiele.

Und, unsere Frage im angebotenen Kontext erforschend, wagen wir, zu behaupten, dass bis zu einer bestimmten Zeit russische und westliche Rechtskulturen keine Antagonisten waren, obwohl sie ständige Konkurrenten waren. Und wenn nachher das erwähnte traurige Ereignis auftrat, so ist es nötig, aufzuklären, wann und warum es geschehen ist.

 

II.

Das Schicksal hat dem Westen im Fall Russland von vornherein einen Konkurrenten geliefert. Und obwohl der Grund der Konkurrenz, wie wir sehen werden, der Zeit nach unterschieden war, liegt es an der Anhänglichkeit Russlands zur orthodoxen Religion. Man kann sogar sagen, eine totale Zugehörigkeit zu dieser Konfession.

Ja, zu dieser Zeit gab es häufig zahlreiche Militärzusammenstöße, aber das war noch keine ideologische Gegenüberstellung. Erinnern wir uns, dass Europa bis Ende des XV. Jahrhunderts mit einer Religion (dem Katholizismus) — den A und O ihrer Existenz, lebte. Im Westen war der Römische Bischof die geistige Stütze der europäischen Welt, dessen Autorität sogar von Byzanz anerkannt wurde. Dort war der Kaiser «König der Könige», das westliche Reich, das in den Algorhytmus des europäischen Lebens Millionen Menschen, Tausend Staaten und staatliche Bildungen einschloss. Das nannte sich «Zivilisation»: außerhalb, wie auch für die Byzantiner außer ihrem Imperium, war Finsternis, Wildheit, die eine kulturelle und herrische Auffüllung verlangte. Die Europäer kopierten in vielem Byzantiner, einschließlich auch in der erwähnten Frage. Für die Byzantiner war es noch von der Zeit des Kaisers, des heiligen Justinian des Großen (527 – 565) an offensichtlich, dass die ganze Welt dem Wasilevs als Vikar von Christus auf der Erde gehörte: selbst wenn es sich auch um die noch unbekannten, nicht entdeckten Territorien und Länder handelte. So meinten auch die Germanen.

Damit erklärt sich die europäische Expansion nach dem Osten, der berühmte „Drang nach Osten!“, der Kreuzzug für die Behauptung des christlichen Glaubens und die Verbreitung der Macht des westlichen Reichs auf wilde, noch heidnische Stämme. Diese Expansion erreichte nicht nur Russland, und sogar es in einem minderen Maße. Wie kann man über Polen und Tschechien, die Slowakei und Slowenien, Kroatien und Ungarn vergessen?

Es ist nicht wichtig, dass innerhalb des westlichen Reichs selbst ein ewiger Kampf zwischen dem Papst und dem Kaiser einerseits und zwischen ihm und anderen Herrschen andererseits herrschte. Wer soll das Reich verwalten: der Papst oder der Kaiser — die zweite Frage. Es ist wichtig, dass das westliche Reich ein einziges legitimes politisches Bündnis war, welches auf der Erde nur existieren könnte. Man muss sagen, dass sogar bei der feudalen Zersplitterung das westeuropäische Bewusstsein ziemlich gemein war.

Ja, bis 1453 gab es einen Antipoden dem westlichen Reich und Konkurrenten — das Byzantinische (oder Östliche) Reich. Aber der westliche Kaiser und der römische Papst konnten sich in Bezug auf Byzanz, wie mit Wilden nicht benehmen. Wenn auch jene in ihren Augen «Schismatiker» wären, aber sie haben die große römische Kultur aufbewahrt und vermehrt und haben sie an die Germanen weitergeleitet. Es ist nicht zufällig, dass im Laufe von einigen Jahrhunderten, bis zum Konstantinopols Fallen die Versuche nicht aufhörten, zwei Teile der Christenheit wiederzuvereinigen. Jedoch war die Beziehung des Westens zu Russland qualitativ anders.

Russland nahm Christentum von Byzanz auf und wollte um keinen Preis die geistige Macht der römischen Kuratel anerkennen. Selbstverständlich war diese Position für den Westen dem gleich, dass ein Schismatiker auf seinem Irrtum beharrt und nicht wünscht, „zivilisiert“ zu leben. Für Europa war das eine offene Herausforderung an das ganze westliche Zivilisationswesen. Und was der Westen der Stammmutter, dem geistigen und kulturellen Zentrum der Welt, dem Byzantinischen Reich verzieh, ließ er in Bezug auf Russland – einen schwachen Periferiestaat, im kulturellen Plan rückschrittlich, — nicht zu.

Zusammenfassend sagen wir, dass die Gegenüberstellung Russland und Westen in jener Zeit den Charakter eines Kampfes um den Einschluss in die christliche Zivilisation hatte, wie das von westlichen Herrschern und von dem römischen Papst verstanden wurde. «Die Wilden» beharrten, aber es störte den Westen nicht, auf den glücklichen Ausgang der Missionstätigkeit zu hoffen, wenn auch mit Hilfe des teutonischen Schwertes.

Eine andere Bedeutung gewann die Konfrontation nach der Erhöhung Moskaus unter dem Großfürsten Johann dem III. (1462 — 1505) und seiner Heirat mit Sophia Paleolog (1455 — 1503). Öffentliche Ansprüche auf die Verwandtschaft mit den römischen Zaren, aufkommende Philosophie des „Dritten Roms“ haben Westeuropa in Unruhe gebracht. Zum Höhepunkt der Statusgegenüberstellung wurde die Krönung Johann des IV. mit dem byzantinischen Rang eines Moskauer Zaren und dessen Entgegensetzung seines Status als vom Gott auserwählten, den westlichen Monarchen, die von dem Willen des römischen Papstes, aristokratischer Gruppen und Stände gebunden waren[6].

Moskau wollte nicht nur mit der «Ketzerei» brechen und nach den Gesetzen der zivilisierten Welt leben, sondern es gab sich als einen einzigen legitimen Nachfolger des Heiligen Römischen Reichs an — sowohl in der politischen als auch in der geistlichen Beziehung. Nämlich wollte es zum Zentrum der christlichen Zivilisation werden, zum Reich, das, wie es bekannt ist, nur im Alleingang existieren könnte. Aber wenn das Westliche Reich schon existiert, was ist dann Moskau mit seinen Ambitionen? Ein Usurpator, dessen Schuld für den Westen mit dem «russischen Schisma» nur verschlechtert wird.

Als Moskau seine Ländereien von der Ordensburg zurückzuerobern begann, zog das ganze Europa sofort dagegen. Selbstverständlich wurde der Sieg von der Koalition gewonnen, obwohl der nicht so bedeutend in territorialer Hinsicht war. Die nachfolgenden langwierigen Kriege Russlands mit den europäischen Staaten, an deren Spitze das katholische Polen stand, werden nicht nur durch den Streit wegen ukrainischer Regionen erklärt. Der militärische Geist ernährte sich durch den Wunsch des Westens, den zu hoch gegriffenen Nachbarn zu vernichten. Seinerseits versuchte Russland  aufrichtig, die Rechte der orthodoxen Bevölkerung, die unter der Papistengewalt stand, zu schützen. Daran lag die geistliche Pflicht der russischen Leute vor dem Gott und vor der Kirche.

Wie wir sehen, wurden der Westen und Russland durch einen gemeinsamen inneren Code der Entwicklung vereint. Merkwürdigerweise wurden sie dadurch auch getrennt. Im Laufe der Jahre wurde die Kluft zwischen zwei Teilen der christlichen Welt immer merkbarer. Das begann mit dem Reformationsanfang im 16. Jahrhundert, als die einheitliche geistliche Welt gespaltet wurde. Damals wurde das folgende Problem aktuell: irgendwie musste man das friedliche Zusammenleben für Katholiken und Protestanten innerhalb eines einzigen Reichs gewährleisten, und auch den Frieden zwischen katholischen und protestantischen Staaten erreichen. Theokratische Grundlagen der westlichen Staatlichkeit waren für die neuen Trends schon veraltet, und die Scholastik wurde durch die weltliche Wissenschaft ersetzt. Diese Wissenschaft strebte, Organisationsgrundsätze politischen Lebens rational zu begründen.

Das neue europäische Recht begann mit dem Ausruf «Silete Theologi in munere alieno!» («Schweigt ihr, Theologen in einem fremden Bereich!») sowie mit Verdrängung religiöser Grundlagen von Seiten politischer Werke. Aber nein, in den damaligen Schriften gibt es unbedingt Bezugnahmen auf die Heilige Schrift. Doch wird die Bibel mit dem rationellen Denken versöhnt, sie wird zur Helferin menschlicher Gedanken, verliert ihren allgenugsamen Wert.

Gerade um diese Zeit entsteht die Idee eines «natürlichen Rechts», und dann folgt ein neuer Staatestyp — noch kein weltlicher und schon kein theokratischer. Das grenzenlose christliche Reich wurde durch eine konkrete räumliche Ordnung ersetzt, durch einen Staat, der schon das Reich und die Macht des Reichs verdrängt hatte. Das römisch-katholische Reich und der Papst selbst wurden schliesslich nur Werkzeuge eines neuen Staats. Der König war schon mit heiligen Krönungshandlungen nicht verbunden. Auch wenn er auch gekrönt wird, kommt das eher infolge einer alten Tradition, aber nicht als Akt der Anerkennung des römischen Pontifex als seine Machtquelle[7].

Für Europäer nimmt Religion allmählich einen zweiten Platz ein und striktiert zum Bereich von Persönlichkeitsrechten. Das kommt nicht zufällig. Das Prinzip der persönlichen Freiheit, das organisch das Religionswahlrecht enthält, spielt jetzt die Rolle eines Bewertungskriteriums für Kultur und Aufklärung des Staats. Die politische Elite europäischer Staaten demonstriert einen religiösen Indifferentismus in öffentlichen Angelegenheiten, der fälschlicherweise mit der «Aufklärung» identifiziert wird. Der Glauben spielt noch eine wichtige Rolle im Leben eines einfachen Bürgers. Aber der ganze Raum herum wird mit anderen Ideen und Idealen erfüllt.

Dieser Prozess entwickelte sich permanent in Richtung Weltlichkeit.Schließlich wurde im XX. Jahrhundert die Idee eines weltlichen Staates, von Religion vollständig «befreit», einzig zulässig und politisch korrekt. Dafür aber sank Gewissenfreiheit vom Himmel herab und nahm einen bescheidenen Platz in der allgemeinen Reihe von anderen persönlichen Rechten ein. Man betrachtete sie als etwas Sekundäres im Vergleich mit solchen «Monstern», wie Eigentumsrecht, das Recht auf eine würdige Existenz, Korrespondenzgeheimnis, politische Rechte und so weiter. Moderne Mächte sind leicht bereit, das Gewissenrecht ihrer Bürger im Namen einer theoretischen Gleichheit aller Konfessionen zu beschränken. Aber sie wagen nie, demokratische Prozeduren unter Zweifel zu stellen.

Wie es leicht festzustellen ist, hat Russland diese Prozesse (lassen wir beiseite deren Beurteilung) vermieden. Es war und blieb nach seinem Wesen ein Theokratiestaat, dabei nicht nur ein Staat, sondern ein Theokratiereich, der Orthodoxie treu und darin den Sinn seiner Existenz ersehend. Konfessionelle Grundlagen im Alltagsleben und der politische Gesellschaftsbau waren unerschütterlich für alle Bürger, und Erhaltung der konfessionellen Reinheit wurde zur Hauptaufgabe der Obermacht. «Das russische Volk kann die Orthodoxe Kirche nicht verraten, darin ist seine Seele, darin ist das Heiligtum seiner Völkerschaft. Darin ist er erwachsen, darin erzogen, darin ist seine Selbständigkeit festgesetzt und darin ist seine ganze Zukunft»[8].

Religiöse Spaltung im Westen wurde in Russland mit Ekelgefühl und äßerst negativ wahrgenommen als ein offensichtliches Zeugnis einer Glaubensbeschädigung von Latinem;«Schismatikern». Von den Protestanten lohnt es sich nicht zu sprechen — man erkannte sie als offen Gottlose und Usurpatoren an. Es ist genug, uns zu erinnern, in welchem Ton, und in welchen Ausdrücken sich der Zar Johann der IV. Grosny, an den schwedischen König Juchan den III. (1568-1592) gewandt hatte. «Du, verrückt geworden, kannst dich wohl auch den Herrscher des Weltalls nennen, — wer wird auf dich hören? An welchen Gott sollst du beten, — du bist ja ein Gottloser: nicht nur keinen wahrhaften Glauben hast du erkannt, aber sogar ein bescheidenes Obdach des lateinischen Gottesdienstes ist bei Euch zerstört worden, die Ikonen sind vernichtet und die Priester habt Ihr mit Weltlichen gleichgesetzt»[9]. Die Rechtsangleichung der Vertreter von verschiedenen Konfessionen hat die Russen in Schock versetzt: für sie war es gleich, wie wenn man Ehebruch oder Sodomie gesetzlich erlaube.

Die Missgunst hat sich im XVIII. Jhr. noch mehr verstärkt. Bei den sich wiederholenden Versuchen einer Integration mit dem Westen hat Russland nicht nur seine Konfession und deren Bedeutung als Grundlage der russischen Staatlichkeit aufbewahrt. Es hat sich als geopolitischen Konkurrenten Deutschlands, Frankreichs, Englands, Österreichs zusammen genommen, erklärt. Der Zar Peter der I. hat sich feierlich den Status eines Kaisers verliehen, und Russland wurde zum Russischen Reich. Das hat eine entsprechende Reaktion herbeigerufen. Das «Dritte Rom» war ja immerhin nur eine philosophische und ideologische Doktrin. Und das Russische Reich war schon eine geopolitische Tatsache, die besonders unangenehm war im Rückblick auf das besiegte Schweden und das zergliederte Polen. Es kam dazu, dass sich Peter der I. als Schiedsrichter in die Angelegenheiten der deutschen Fürstentümer aktiv einmischte und war im Begriff, einen allgemeinen christlichen Feldzug gegen die islamische Welt zu leiten. Gemeint werden Asowische, Persische und Preußische Feldzüge des russischen Kaisers.

Natürlich lockte der Westen elitäre Stände Russlands in erster Linie durch das Vorhandensein «persönlicher Rechte», die man sogar vor dem Beherrscher verteidigen könnte. Öffentliche Unverletzlichkeit, Regulierung der Beziehungen mit der Obermacht durch einen privaten Vertrag, die Möglichkeit, die Oberbehörde zu beeinflussen, und sogar die Allmacht der Monarchen zu begrenzen, — das alles verdrehte den Aristokraten den Kopf. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass Anfang des XVIII. Jhr. die erste Annäherung dem Westen gegenüber Russland nicht nur die höchsten technischen Errungenschaften Europas brachte, sondern auch Palastrevolutionen, von den Gardetruppenteilen vollzogen.

Wie es auch seltsam sei, hat der aufgeklärte Absolutismus wenig die geistige Grundlage der russischen Staatlichkeit beeinflusst. Das orthodoxe Christentum blieb nach wie vor, eine alternativlose Religion der ganzen russischen Bevölkerung. Der Kaiser des Russischen Reiches durfte nach dem Artikel 63 des Grundgesetztes keine andere außer der orthodoxen Religion bekennen. Der Artikel 64 des Grundgesetztes verstärkte die Position der orthodoxen Religion «Der Kaiser, als christlicher Beherscher, ist der Oberste Beschützer und Bewahrer der orthodoxen Konfession, Hüter des Rechtglaubens in der heiligen Kirche»[10].

Russland stellte sich als geopolitische Hauptkraft der christlichen Zivilisation vor. Der Westen musste dieser Rolle Russlands zustimmen. Preußen und Holland haben sofort den neuen Titel von Peter dem Ersten anerkannt. Dann haben das Schweden 1723, die Türkei 1739, England und Österreich 1742, Frankreich und Spanien 1745 und letztens Polen 1764 ebenfalls gemacht.

Die Geopolitik von Russland rief ihrerseits unvermeidlich die neuen bzw. alten Probleme hervor, mit religiöser Zugehörigkeit von Teilnehmern des Weltprozesses verbunden . Erinnern wir uns daran, dass der Östliche Krieg in den Jahren 1853-1856 wegen des Streites über Jerusalem zwischen Russland und Frankreich entstanden war, den die Türkei sehr aktiv mitgemacht hatte.

Bis Mitte des XX. Jahrhunderts versuchte der Westen im Namen seiner führenden Mächte öffentlich oder heimlich ein einheitliches Imperium neu zu schaffen. Dabei müsste dieses Imperium die ganze Welt beherrschen. Das russische Reich aber befriedete Europa als eine „Macht habende“. Besonders merklich wurde es seit Ende des XVIII. Jahrhunderts. Der Kaiser Paul der I. (1796-1801)  rettete den Papst vor der französischen Revolution, und das Christentum vor dem Atheismus, Es ist bekannt, dass wegen der Gefahr, die dem Papst Pij dem VII. (1800-1823) drohte, erklärte der Kaiser dem Jesuiten Gabrielle Grubber die Legation: «Wenn der Papst nach dem sicheren Asyl suche, so nehme ich ihn auf und schütze ihn mit all meiner Macht»[11].

Diese Handlungen könnten im Ideal zur Erschaffung einer politischen Konstruktion im Sinne des russischen Philosophen W.S. Solowjew (1853-1900) bringen: ein neu erschaffenes einheitliches christliches Imperium mit dem russischen Kaiser und mit dem Papst als seinem geistlichen Oberhaupt an der Spitze. Nun, wen sollte der Pontifix für das Oberhaupt des Heiligen Römichen Reiches anerkennen? Doch nicht den Atheisten Napoleon den I.! Zuletzt hat Franz der II. (1792-1806) am 6. August 1806 auf den kaiserlichen Titel verzichtet und die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erklärt.

Der Zar Alexander der I. (1801-1825) bildete den Allgemeineuropäischen «Heiligen Bund», der zum Regulator und Schiedsrichter der kontinentalen Streitigkeiten wurde. Der Kaiser Nikolai der I. (1825-1855) rettete das österrech-ungarische Reich vor Aufgliederung und Unruhen (im Jahre 1848). Der Kaiser Alexander der II, Befreier (1855-1881) eroberte Mittelasien, den Nordkaukasus, den Fernen Osten, Bessarabien, Batumi, den größeren Teil von Turkestan. Es war keine gewöhnliche Expansion: Russland beugte den Raubzügen von asiatischen Nomaden vor, die seine Ostgrenze in Spannung hielten. Gleichzeitig ist Russland England zuvorgekommen, das Russland zu Indien und warmen Meeren nicht zulassen wollte. Der Krieg zwischen Russland und der Türkei 1877-1878 begann für Befreiung der orthodoxen europäischen Völker von dem muslimischen Joch. Einen noch größeren Eindruck auf die Zeitgenossen machte die Tätigkeit des Kaisers Alexander des III. (1881-1894), bei dem der Westen im Laufe von den weit nicht ruhigsten XIV Jahren keine allgemeineuropäischen Kriege kannte. «Die ganze Welt erkannte ihn für den größten Monarchen ihrer Zeit an»[12].

Im Laufe von drei Jahrhunderten, als der Westen einen weltlichen Entwicklungsweg eingeschlagen hatte, entstand eine neue kompliziertere und außerordentlich ideologiebezogene Redaktion der Konfrontation — Westen und Russland. Russland beabsichtigte nicht, auf seine Individualität zu verzichten. Und der Westen konnte nicht die Existenz der nicht selten herrschenden Großmacht verzeihen, die nur mit der Tatsache ihrer Existenz selbst „progressive» politische Ideen widerlegte.

Die Konfrontation wurde dadurch erschwert, dass der Westen kein einheitliches Monolithkaiserreich war, sondern aus mehreren Reichsmächten bestand, derer jede nach Hegemonie strebte. Es entstanden verschiedene schwierigste diplomatische Kombinationen, die immer im Ergebnis zu einem Krieg führten, der Europa und Russland von Kräften ließ. Wir kämpfen gegeneinander, ohne zu bemerken, dass den Sieg ein viel mehr drohender Feind davonträgt — Unmoral und Nihilismus, die unsere Vergangenheit und unsere Traditionen löschen könnten.

Der erste Weltkrieg (1914-1919), der den Verfall von drei Großmächten der christlichen Welt: Russland, Österreich-Ungarn und des Deutschen Kaiserreichs auslöste; der Zweite Weltkrieg (1939-1945), der zum Zerfall aller anderen Reichsmächte führte, bringen einen traurigen Beiklang in unsere Gedanken. Ein neues Reich erscheint — die USA, das nur wenig mit geistlicher Vergangenheit der christlichen Zivilisation verbunden ist.

 

III

Wofür denn haben wir alle diese Jahre lang gekämpft, abgesehen von Details ist es nicht schwer, zur Schlussfolgerung zu kommen, dass im Laufe von vielen Jahrhunderten der Westen und Russland um die Anerkennung ihrer vorherrschenden und sogar einzig möglichen, -anders gesagt-, universellen Rechtskultur gekämpft haben, obwohl solch ein aggressives Motiv vorwiegend Europa eigen ist. Russland zwang seinen geistigen Kode nicht so viel auf, sondern schützte ihn vor einem fremden Einfluss. Zweifellos schaute der Westen den Osten hochmütig an und meinte dabei, dass nur er die Formel beherrschte, wie man Quecksilber zu Gold mache.

Aber würde diese Tatsache bedeuten, dass die Freiheit eines Menschen nur im Fall der Verwirklichung von liberalischen oder westlichen politischen Ideen garantiert sein kann, Es scheint aber, dass niemand es heute behaupten würde. Eigentlich will, wie ein russischer Wissenschaftler gerecht schrieb „die Wissenschaft verstehen, was der Staat und das Recht sind, und das kann man nicht machen, ohne Staaten in Betracht zu ziehen, die Jahrtausende lang existieren. Es ist kurios, die „Allgemeine Staatstheorie» auf der Erfahrung der europäischen Geschichte von 100 letzten Jahren zu bauen, ohne die Erfahrung der Jahrtausende dauernden Geschichte anderer Länder zu berücksichtigen. Solche Theorie kann alles andere sein, aber keine Wissenschaft“[13].

Warum identifizierte man eigentlich im Westen ohne weiteres liberale Ideen und Rechtstaatlichkeit? Und wenn ein Staat andere, nicht liberale Werte bekennt, kann man denn behaupten, dass dieser Staat in den Konflikt mit dem Recht tritt? Danach sollen wir mindestens sagen, dass alle Staaten und ihre Rechtssysteme, die nicht auf liberalen Werten gegründet sind, Unrechtsstaaten seien. Das heißt: Römisches Recht wäre auch nicht gesetzlich und Römisches Rechtsbewusstsein weise keine Gemeinsamkeit mit der Rechtsidee auf? Und alle Gesetzbände, des Mittelalters seien das Ergebnis eines extralegalen Anarchismus?

Aber in diesem Fall soll man sagen, dass das echte Recht erst vor einem halben Jahrhundert entstanden wäre, als liberale Werte in der europäischen Zivilisation tatsächlich herrschten, obwohl übrigens nicht überall sogar im Westen. Und bis daher gab es kein Recht oder war das ein falsches Recht? Dieser Logik zu folgen heißt die menschliche Vergangenheit zu vernichten, wertlos zu machen und als sinnlose oder bestenfalls als vorangehende Etappe der wahren Entwicklung der menschlichen Zivilisation zu erkennen. Bekanntlich fördern solche Stimmungen die Anerkennung einer hohen Bestimmung der menschlichen Persönlichkeit nicht. Ein Chrestomathien-Beispiel zu diesem Thema ist die marxistische Ideologie mit ihrer deterministischen historischen Entwicklung von der niedrigsten bis zur höchsten Stufe, wo sich überhaupt keine Freiheit für die Persönlichkeit findet.

Es ist auch traurig, dass sich die Westkultur für universell erklärend, verlor die Fähigkeit zur Integration, die sie früher immer demonstrierte. Und jetzt ist sie aggressiv gegen alles, was ihrer unähnlich sei. Der Westen ist bereit, nur die ganze Kapitulation aller seiner ideologischen Gegner anzunehmen, und das ist leider eine Tatsache. Und das kommt besonders krass in Bezug auf ehemalige Nachbarn aus der Vertreterreihe der christlichen Zivilisation. Man versichert uns, das sei Partnerschaft, friedliche Koexistenz. In der Tat ist es doch volle Sterilisierung aller anderen Kulturen, ihre Tötung durch friedliche, d.h. unmerkliche Verfahren.

Man sagt, Demokratie sei Panazee gegen jedes Unheil, aber noch im XIX. Jahrhundert schrieb man gerecht, dass „der demokratische Despotismus der traumhafteste gewesen sei. Und dieser Despotismus wird nicht nur mit einem politischen Bereich begrenzt. Er umfasst alles und dringt in alles“[14].

Und jetzt sprechen mit gleichen Worten die Anhänger der Postindustrialisierungstheorie: politische Institutionen garantieren die Menschenrechte nicht, die Persönlichkeit hängt wie bisher vom Staat ab und noch von den gesellschaftlichen und professionellen Gemeinschaften.

Das westliche Recht ist nicht mangellos. Pragmatisch, es ist schön im Ideal als höchster Garant einer individuellen Freiheit. Aber im realen Leben tritt es als Katalysator  von Zerstörung einer organischen Gesellschaft auf, es konzentriert die Aufmerksamkeit auf einem Individuum zu sehr, die umgebende Welt vergessend, den Gedanken verteidigend „Wenn auch die Welt umstürzen würde, triumphiere das Gesetz!» Aber es bemerkt nicht, wie in der Tat die Welt einstürzt — die Welt von Moral und Geist. Und das Gesetz triumphiert, das wie ein Idol angebetet wird, dem eine moralische Grundlage entzogen ist.

Wahrscheinlich hat niemand den Kampf für das Recht so heiß gepredigt, wie Rudolf von Jering (1818-1892). E schrieb: „Im Recht schützt und verfügt der Mensch über Bedingungen seiner sittlichen Existenz; ohne Recht steigt er bis zur Stufe eines Tieres herunter… Deshalb ist die Behauptung des Rechts eine Pflicht der moralischen Selbsterhaltung, ein voller Verzicht darauf, — allerdings heutzutage undenklich, aber einst immer möglich — wird ein sittlicher Selbstmord sein»[15].

Jedoch wird der Sieg der Rechtsidee bei Jering auf Kosten einer heftigen Verminderung der Sittlichkeit erreicht. Die Sittlichkeit stellt sich für ihn in jeder Hinsicht öffentlich und historisch dar. Er meinte aufrichtig, dass sich die sittlichen Normen mit dem Lauf der Geschichte ändern und seien in dieser Hinsicht relativ begrenzt. Es gäbe keine Sittlichkeit, die immer und überall in Kraft wäre. Jedes sittliche Prinzip sei in Kraft nur für dieses oder jenes besondere Stadium der historischen Entwicklung[16].

Dieser Aspekt ist äußerst wichtig, um es leichtsinnig auszulassen. Wie gesagt, stecken unsere Quellen in der Tiefe von Jahrhunderten, in den byzantinischen, rechtlichen und kulturellen Traditionen. Gefällt es jemandem oder nicht, aber wir sind im Geiste der christlichen Zivilisation geboren worden. Alles, was wir jetzt haben und was wir schätzen — sowohl materiell, als auch geistig — ist die Frucht der geistigen Arbeit von vorhergehenden Generationen. Und zweifellos wäre für unsere Stammväter, denen wir mit allen unseren Errungenschaften verpflichtet sind, die Idee einer veränderlichen, „gleitenden» Ethik, die Bloßstellung des sittlichen Absolutes, seine Herabwürdigung bis zum Produktionsniveau von materiellen Faktoren, unannehmbar.

Lohnt es sich, darüber zu sprechen, dass viele Probleme der jetzigen westlichen Zivilisation von dieser Missachtung vom väterlichen Erbe bedingt sind? Sie hat für die Erhaltung einer beliebigen Kultur notwendige, konservative Eigenschaften eingebüßt. Selbstverständlich kann man über eine universelle Bedeutung solcher westlichen Rechtsideen nicht sprechen.

Und wie steht es mit der russischen rechtlichen Kultur? Worin liegt ihr Unterschied und Schönheit, wie sind Perspektiven? Für das russische Rechtsbewusstsein ist der Hauptwert die vom Gott geschaffene Lebewelt. Deshalb ist die Aufgabe des Menschen, Mitschöpfer von Christus zu werden. Seine ganze Tätigkeit soll darauf gerichtet werden, die Gotteswelt zu erhalten und sie in der Gerechtigkeit und Wahrheit zu festigen. Das Recht, „auf westlich», formal, ausschließlich zum Wohl eines Individuums strebend, ist nach der russischen Überzeugung nicht fähig, eine weltweite Harmonie zu gewährleisten. Es bringt Anarchie eines persönlichen Interesses, zerstört die himmlische und soziale Hierarchie. Solches Recht ist zu irdisch, um in der Tat gerecht zu sein.

Ein russicher Rechtswissenschaftler sagt: «Recht ist ein formaler Terminus; der innere Charakter des Rechts und seine Würde hängen von dem Inhalt der rechtlichen Verweisungen, von dem Grad der Einbeziehung in das Recht der Momente von absoluter Sittlichkeit ab. Also, ist die Kraft des Rechtes in der Liebe»[17].

Vielleicht denkt man, dass solches Verständnis des Rechts völlig frei von irgendwelcher Verbindung mit politischer und sozialer Realität sei. Aber in Wirklichkeit, im Ideal, vervollständigt es die Mängel von einem formal-individuellen Herangehen ans Gesetz.

Andererseits haben unsere Rechtstraditionen auch Mängel. Russische Leute glauben wenig an die Idee des westlichen Rechts, die ihrer Meinung nach eine Folgerung der europäischen Geistlosigkeit sei. Sie verstehen nicht, wie das Gesetz alle Seiten von zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Beziehungen regulieren könne. Außerdem ist die russische Rechtskultur zum Unterschied von der europäischen weniger praktisch. Sie ist manchmal zu träumerisch und hat ihren Stammfleck. Liebe ist ja gut. Aber man darf nicht vergessen, dass sich viele rechtliche Begriffe in Russland im praktischen Sinne nicht festsetzen konnten. Darüber sagte sehr genau der russische Philosoph W.W. Rosanow (1856 — 1919): «In Russland wuchs das ganze Eigentum aus «erfleht» oder «geschenkt» oder «gestohlen». Arbeitseigentum gibt es zu wenig. Und aus diesem Grunde erstärkt es sich nicht und wird nicht respektiert»[18].

Mit Blick in der Geistesrichtung ist die russische Seele auch oft schutzlos gegen die Gefahr einer übermäßigen Ideologisierung. Ohne pragmatisches Gerüst, ohne Gewohnheit, ausschließlich nach dem Gesetzwortlaut zu leben kann unser Rechtsbewusstsein verfallen und verfällt wirklich nicht selten in den Zustand einer Gesetzlosigkeit. Unter einem christlichen Regime, wie es vor 1917 war, ist es nicht so schlecht: in solchen Zeiten mildert und verstärkt das schriftliche Gesetz gesellschaftliche Sittlichkeit und Ethik traditioneller sozialler Beziehungen. Aber wenn die Ideologie offen und deutlich einen gottlosen totalitären Charakter trägt, entwertet sich das Gesetz sofort.

Etwas Ähnliches geschieht auch wenn man das Gesetz von dem geistigen Boden lostrennt und versucht es dem westlichen Muster ähnlich zu machen. In den Jahren der demokratischen Reform der 90-ger Jahre des XX. Jahrhunderts zerstörte systemisch und erfolgreich das russische sittliche Rechtbewusstsein das Gesetz, dem man genügende, absolute Züge vergab, das das sittliche Prinzip im Namen eines weltlichen irdischen Ziels, des Mammons, ablehnte, und degradierte selbst in den Augen der Bevölkerung.

 

ANSTELLE EINES EPILOGS

 

Den jetzigen Sachstand bewertend, sucht man unwillkürlich historische Analogien, und die stellen sich mühelos heraus. Wollen wir uns erinnern, wie vollblütig das kirchliche Leben war, als die Katholische Kirche in sich den Roemischen, Konstantinopolischen, Alexandrinischen, Antiochischen, Jerusalemischen Lehrstühle, sowie eine Menge altertümlicher und massgeblicher Gemeinden einschloss. Zu jenen Zeiten verfügte jede der lokalen Kirchen über eigene eigenartige Gaben (Charismen) und füllte die Lücken der anderen aus. Als aber die kirchliche Spaltung eine Tatsache wurde, waren das Niveau des moralischen Zustandes und der Theologie heftig gefallen. Mit anderen Worten war die kirchliche Spaltung, wie auch eine beliebige Scheidung, auf allen Seiten dieses tragischen Prozesses negativ.

Dasselbe kann man auch über die Konfrontation sagen, die sich zwischen Russland und dem Westen entstand. Wir müssen kategorisch erklären, dass weder die russische noch die westliche rechtliche Kultur universell seien. Jede von ihnen verfügt über einen Satz der nur ihr eigenen genetischen Kodes, über eigene Persönlichkeitsindividualität. Aber eben dieser Umstand — die individuelle Einmaligkeit jedes der Teilnehmer des weltweiten kulturellen Prozesses — ist eine Gewähr der weiteren Entwicklung. Als wir im Rahmen der einheitlichen christlichen Zivilisation lebten, ließ der natürliche Integrationsprozess sich alle kleinen perspektivischen Eigenschaften entwickeln und zu Tage treten. Im zersplitterten Zustand verlieren sowohl Westen als auch Osten  unvermeidlich, sie vergehen unmerklich.

Es ist nötig, überflüssig überhebliche Gedanken sein zu lassen, die manchmal von rigoristischen Anhängern «der russischen Idee» ausgesprochen werden. Die Kultur, die rechtliche Kultur einschließlich, ist nicht etwas Metaphysisches, Irdisches. Sie ist in jeder unserer Bewegungen und Atemzüge. Es ist absurd zu meinen, als ob die Erdwelt in einer Apostasie verbleiben könnte, und die geistige Kultur dabei triumphiere. In Isolation ist die russische rechtliche Kultur als Frucht menschlicher Hände nicht fähig, der weltweiten Zerlegung zu wiederstehen. Die Tore der Hölle können nicht die Kirche überwinden. Aber unsere Schöpfungen sind ihnen vollkommen nach Kräften.

Einst hatte der Verfasser von diesen Zeilen die Zusammenhänge Russlands mit Westen als „Parallelen der Rechtskulturen“ definiert. Übrigens heißt das Buch heißt eben: „Staatsideale von Russland und Westen. Parallelen der Rechtskulturen“. Wie gewöhnlich sind der Jugend kategorische Urteile und unnötige Geradheit. Das hier Dargelegte gilt für die Konfrontation Russland und Westen in der Neuzeit und in den nachfolgenden drei Jahrhunderten und spiegelt die ganze Kompliziertheit unserer vorhergehenden Geschichte und kommende Perspektiven nicht wieder. Es kann aber bittere Wahrheit werden, wenn wir unsere Fehler nicht Betracht ziehen und uns mehr kritisch nicht beurteilen. Es kann, aber nicht unbedingt muss es so sein; da gibt es keinen Determinismus.

Zweifellos gibt es in der russischen Rechtskultur eine Menge brillanter Ideen und Traditionen, die unsere westlichen Nachbarn gerne entlehnen könnten. Von anderer Seite kann man es kaum widersprechen, dass wir auch vieles vom Westen übernehmen könnten. Wir haben uns gewöhnt, den russischen Menschen in lauter hohen Tönen zu besprechen, und haben dabei vergessen, dass Russen eine Reihe negativer Züge und Eigenschaften haben, die den Europäern glücklicherweise nicht bekannt sind.

Selbstverständlich sind solche Überlegungen nicht so optimistisch. Aber sie lassen uns eine Rettungschance, wenn wir, Westen und Russland, das Vermächtnis des Gottes erfüllen und friedlich als eine einheitliche christliche Zivilisation zusammenleben werden. Das kann nur durch einen Weg erreicht werden: wir müssen zu unseren geistlichen Grundlagen und zu höchster Toleranz zurückkehren, das gemeinsame Ziel und gemeinsame Probleme begreifen.

Es ist sinnlos, Frieden gleich nach dem Sieg über einen Feind zu erwarten: Jahrhunderte von bewaffneter und ideologischer Konfrontation haben den Sieger zum Vorschein nicht gebracht, warum soll es heutzutage anders sein? Absurd scheint es auch, dass die zweite Seite unseres ewigen Widerstandes fremde Ideale akzeptieren würde. Eher geht sie tot, wie es jetzt mit Russland geschieht, das sich wie ein Kranker, eine Arznei eingenommen, mit Schweiß von fremdartigen Elementen befreit. Nach der Frage unserer Unterschiede müssen wir zu der Frage unserer Ähnlichkeiten kommen; zu dem, wodurch wir verwandt sind. In dieser Richtung haben wir vielmehr verlockendere Perspektiven.

 

 



[1]Валицкий А. Нравственность и право в теориях русских либералов конца XIX — начала XX века // Вопросы философии. № 8. 1991. С. 38.

 

[2] Сергеевич В.И. Лекции и исследования по древней истории русского права. СПб., 1903. С.16

[3]Владимирский-Буданов М.Ф. Обзор истории русского права. СПб.-Киев, 1905. С.270.

[4]Суворов Н.С. Следы западно-католического церковного права в памятниках древнего русского права. Ярославль, 1888. С.158, 160-163.

 

[5] Зеньковский В.В. История русской философии. В 2 т. Т. 1 (I).  Л., 1991. С. 16 — 17.

 

 

[6]Боханов А.Н. Русская идея от Владимира Святого до наших дней. М., 2005. С.110-119, 133, 134.

 

[7] Шмитт Карл. Номос земли. В праве народов jus publicum europaeum. СПб., 2008. С.141-143.

[8]Катков М.Н. О свободе совести и религиозной свободе// Катков М.Н. Собрание сочинений. В 6 т. Т.4. СПб., 2011. С.638.

 

[9] Иоанн IV Грозный. Второе послание Шведскому королю Юхану III// Иоанн IV Грозный. Сочинения. СПб., 2000. С.134, 135.

 

[10]«Свод законов Российской империи». В 10 т. Т.1. СПб., 1912. С.18.

[11]Боханов А.Н. Павел I. М., 2010. С265-272.

 

[12] Тихомиров Л.А. Носитель идеала//Тихомиров Л.А. Критика демократии. М., 1997. С.526, 527.

 

[13] Алексеев Н.Н. Современное положение науки о государстве и ее ближайшие задачи// Алексеев Н.Н. Русский народ и государство. СПб., 1998. С.399, 400.

[14] Чичерин Б.Н. Курс государственной науки. В 3 т. Т.3. М., 1898. С.182.

 

[15] Иеринг Рудольф фон. Борьба за право. СПб., 1895. С.17 – 19.

[16] Коркунов Н.М. История философии права. СПб., 1898. С.493.

[17] Герваген Л.Л. Обязанность, как основание права. СПб., 1908. С. 206-207.

[18] Розанов В.В. Уединенное// Сочинения. В 2 т. Т.2. М., 1990. С.216.

 

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