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Dr. jur. A.M. Velitschko WESTEN UND RUSSLAND: WAS UNS TRENNT UND UNSERE INTEGRATIONSAUSSICHTEN

Перевод Поленовой Г.Т., д.ф.н.

Die Gespräche über die Konfrontation zwischen dem Westen und dem Russland haben nicht gestern begonnen und sind selbstverständlich weit weg von der Vollendung. Zweifellos haben diese Gespräche einen praktischen Charakter, denn Westen und Russland können in unserer Zeit allgemeiner Integration isoliert nicht existieren. Deshalb ist die Rede nicht davon, ob die Koexistenz möglich oder nicht ist, es handelt sich darum, wie wir koexistieren können und wie wir koexistieren müssen. Es ist notwendig zu verstehen, inwieweit wir imstande sind, in den Grenzen einer Zivilisation zusammenzuleben. Oder: sind wir verurteilt zu einem ewigen Krieg mit allen seinen Erscheinungsformen? Читать далее

«Die byzantinischen» Vollmachten der westlichen Monarchen

Перевод Е. Озерной

Es ist so üblich, dass die Praxis der Wechselbeziehungen der  kirchlichen Leitung und des Kaisers, die in Byzanz so gekommen war, nennt man oft «Cäsaropapismus». Sie wird als Gegenteil «des Papismus»  des Westens gedacht. Aber es ist zweifellos eine ganz unzulässige Vereinfachung der historischen Tatsachen. Wobei der Vorwurf sowohl auf die Beschreibungen der östlichen Praxis, als auch der westlichen Formen zu beziehen ist. Sogar in uralter Zeit war das Leben so dynamisch und Vorurteile entzogen, dass viele später entstandene Einschätzungen mit dem äußersten Erstaunen und natürlich Unverständnis von den Zeitgenossen jener fernen Ereignisse wahrgenommen wären. Читать далее

Die Idee des Rechts in Byzanz

Перевод Е. Озерной

  «Ich gehe nun bei dieser Bgründung von der Idee aus, daß jede Darstellung der Geschichte des Rechts den beiden Begriffen des Rechtes und der Geschichte eine Genüge tun soll – ein gewiß höchst unschuldiger Satz, den, möchte man sagen, kein Rechtshistoriker je außer Augen gelassen hat. Aber in wie manchen Darstellungen der römischen Rechtsgeschichte zeigt sich das Gegenteil, wie manche  enthalten in Wahrheit weder eine Geschichte, noch eine Geschichte des Rechts, sondern  eine nach Zeit und Inhalt angeordnete Zusammensetzung von rechtshistorischem Material, ein Inventarium der römischen Rechtsgeschichte… Die einfachsten Wahrheiten werden aber bekanntlich nicht selten übersehen oder nicht zur Anwendung gebracht, und dieser alte Satz bewährt  sich auch hier»
                                (Rudolf von Ihering. Der Geist des römischen Rechts) .

I.
Das Gespräch über die byzantinische Idee des Rechts oder darüber, wie man in Byzanz das Recht verstand und was es für die Byzantiner bedeutete, ist offenbar nicht sinnlos. Natürlich wird  der Ausdruck «byzantinische Philosophie des Rechts «für viele Forscher zu «christliche Philosophie des Rechts» automatisch umformuliert. Andererseits aber ist es zweifellos, dass das westeuropäische Rechtsbewusstsein vom byzantinischen weit ist. Für die Germanen, die ausnahmslos allen westlichen politischen Bündnissen den Impuls gaben, war doch der Anfang der individuellen Freiheit im Recht vorherrschend. Mit anderen Worten, «sei eine Person und respektiere die anderen als Personen» . Und deshalb muss man beweisen, dass die byzantinische Idee des Rechts, die sich  vor so enger Erläuterung schämen könnte, ihre selbständige Bedeutung hat und nach ihrer Tiefe und ihrer Vielseitigkeit die westeuropäischen «Standards» übertrifft. Читать далее

Der Vortrag. Potsdam Mai 2011

Velichko Alexej Michalowich

Velichko Alexej Michalowich, ordentlicher Justizstaatsrat der Russischen Föderation 2. Klasse, Doktor der Rechtswissenschaften, geboren am 22. April 1963 in Taganrog bei Rostow.

Von 1981 bis 1983 leistete er seine Militärzeit ab. Von 1984 bis 1988 war er bei den Organen für innere Angelegenheiten tätig. 1990 absolvierte er sein Studium an der juristischen Fakultät der Leningrader Staatsuniversität. 1995 promovierte er mit einer Dissertation zum Thema: «Lehre von B.N.Chicherin über das Recht und den Staat». Seit 1999 ist er Professor an der Universität des russischen Innenministeriums in St. Petersburg.
2000 erlangte er seine Doktorwürde mit der Habilitationsarbeit zum Thema: «Staatliche Ideale Russlands und des Westens: Wechselverhältnis zwischen den Rechtskulturen».
Von Dezember 1993 bis Februar 2006 bekleidete er verschiedene Ämter bei den Rechtsorganen, fungierte als Berater eines Richters am Verfassungsgericht der RF.
Vom Februar 2006 bis Juni 2008 arbeitete er als Assistent des bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderalen Wolga-Bezirk.
Per Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 994 vom 23. Juni 2008 wurde er zum Stellvertreter des Justizministers der Russischen Föderation bestellt.
Per Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 96 vom 22.01.2010 wurde er zum Stellvertreter des Direktors der Föderalen Strafvollstreckungsbehörde (FSIN Russlands) bestellt.
Er ist mit der Medaille «Zum Andenken an den 300. Jahrestag von St. Petersburg» ausgezeichnet. 2009 wurde ihm der Ehrentitel «Verdienter Jurist der Russischen Föderation» verliehen. Den Bereich wissenschaftlicher Interessen von А.М. Velichko bilden Probleme der Wechselbeziehungen zwischen Rechtskulturen Russlands und des Westens. Deren Integration und Konfrontation kommen bei der Festlegung des staatlichen Rechtsideals deutlich zum Ausdruck. Denn sie bilden eine fundamentale Grundlage der zeitgenössischen Lehre über das Recht und den Staat. Von А.М. Velichko sind mehr als 40 wissenschaftliche Arbeiten, davon 8 Monographien, 2 Lehrwerke, veröffentlicht worden. Als besonders bedeutsam gelten folgende Schriften von ihm: «Staatliche Ideale Russlands und des Westens. Parallelen der Rechtskulturen» (1999); «Über die Grundanfänge der russischen örtlichen Selbstverwaltung und Methoden ihrer wissenschaftlichen Forschung» (1999); «Geschichtliche Formen der russischen Staatlichkeit» (1999); Christentum und das soziale Ideal (Philosophie, Recht und Soziologie der Industriekultur)» (2000); «Philosophie der russischen Staatlichkeit» (2001). Von A.M. Velichko wurde ein neuer zukunftsorientierter wissenschaftlicher Bereich begründet. Es ist die Theorie der politisch-rechtlichen Prognostizierung, die an der Grenze der allgemeinen Staats- bzw. Rechtstheorie, der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Rechtsphilosophie entstanden ist. Zum ersten Mal in der praktischen Forschung der einheimischen Jurisprudenz wurde von А.М. Velichko die Struktur eines rechtsstaatlichen Ideals dargelegt, das als eine komplizierte sozialrechtliche Kategorie betrachtet wird; von ihm wurden objektive und subjektive Faktoren aufgedeckt und erforscht, von denen die Herausbildung des für Russland von heute bestmöglichen staatlichen Ideologiemodells beeinflusst wird.
А.М. Velichko ist Verfasser zahlreicher Schriften über Byzantinistik und  Kirchenrecht.

Das politische Ideal von Byzanz

Welitschko A.M.,

Prof. Dr. iur.

Das politische Ideal von Byzanz

Перевод осуществлен Е. Озерной.

Welitschko A.M.,

Prof. Dr. iur.

Das politische Ideal von Byzanz

 

Wie bekannt, die große Reichskultur von Byzanz hat keine Verfassung geschaffen, wo die politischen Hauptprinzipien, denen das Imperium im Laufe von seiner tausendjährigen Existenz treu blieb, gesetzgebend gefestigt wären. Ihr Inhalt veränderte sich  natürlich und wechselte je nach der Zeit und den Umständen ab. Niemals aber verzichtete das Imperium auf das politische Ideal, das schon im IV. Jh. gebildet war. Es wäre doch nötig, an das politische Ideal der byzantinischen Reichsstaatlichkeit zu erinnern. Die im Text enthaltenden historischen Beispiele lassen dem Leser, die Größe und die Schönheit der weggehenden politischen Gestalten, die sich hinter den äußerlichen Formen verstecken, selbständig einschätzen.

 

I. Der theokratischen Staat und die staatliche Kirche.

Byzanz war in erster Linie ein theokratischer Staat, und das ist ihr vorherrschender  Zug. Das Hauptziel ihrer Existenz bestand darin, den Glauben an Jesus Christus weltweit zu tragen, die Kirche zu festigen und nach dem Evangelium zu leben. Die anderen Aufgaben des Staates, die Prinzipien der Organisation seines politischen Systems und des sozialen Lebens folgten aus diesem hohen Ziel. Die offensichtliche Bestätigung dazu kann man in den kaiserlichen Akten aufdecken, in denen es unzweideutig bemerkt wird, was ein Gegenstand der ständigen Sorge der Obermacht war. Читать далее

Papismus im Westen und im Osten: aus der Geschichte der kirchlich-staatlichen Beziehungen im Byzantinischen Reich

Перевод Екатерины Озерной

Welitschko A.M.,

Prof., Dr. iur.

Papismus im Westen und im Osten:

aus der Geschichte der kirchlich-staatlichen Beziehungen

im Byzantinischen Reich

“ Ihr wart auf dem richtigen Weg. 

Wer hat euch gehindert, weiter der Wahrheit zu folgen?”

(Gal. 5,7).

„Die Unfehlbarkeit besitzt vermöge seiner

Bestimmung der Römishe Pontifex.., wenn er als

der höchste Seelenhirt und Lehrer aller Gläubigen…

für einen endgültigen Entschluss eine Glaubens-

und Sittenlehre erklärt… Seine Entscheidungen

nennt man gerecht unbestreitbar an sich und nicht

aus der Zustimmung der Kirche und … brauchen 

keine Bestätigung“.

(Aus den Akten des II. Vatikanischen Konzils)

„Unwahrheit der römischen Idee konnte so 

handeln, dass diese Idee auf einer Reihe der Fakten beruhte,

aber Unwahrheit lag darin, dass sie diese

Fakten falsch aufnahm, dass sie

ihrer eigenen Geschichte Gewalt antat,

dass sie ihre eigene Geschichte nicht verstand oder

sie zu beschränkt –zu menschlich verstand“.

N.S. Arsentjew  

Die Geschichte der Beziehungen zwischen der Kirche und dem Staat kennt verschiedene, manchmal völlig entgegengesetzte Formen. So ist es üblich, als eine dominierende Eigenschaft der Westlichen (oder Römisch-Katholischen) Kirche Papismus mit seinen unverzichtbaren Attributen und der Östlichen (Orthodoxen) Kirche «Symphonie der Mächte» als eine ideale Konstruktion, oft als Cäsaropapismus genannt zu bestimmen. Die Geschichte ist aber offenfar viel tiefer und vielfältiger als diese erfrorenen Bezeichnungen. Sowohl Rom, als auch Konstantinopel wurden verschieden beeinflusst, deshalb war der Westen nicht immer papistisch, und ganz und gar nicht in allen Geschichtenperioden des Byzantinischen Reiches «Symphonie der Mächte» Gehirne der politischen Macht und des Klerus eroberte.  Papismus im Westen und im Osten- aus der Geschichte der kirchlich-staatlichen Beziehungen im Byzantinischen Reich